Verbraucherinformation

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Bei Vertragsabschluss sind dem Versicherungsnehmer oder besser dem Antragssteller seit dem 1.1.1995 neben den Versicherungsbedingungen auch Verbraucherinformationen auszuhändigen.

Diese Verbraucherinformationen beinhalten die wichtigen Informationen, die den Versicherungsvertrag und vor allem das Versicherungsverhältnis und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten vor Vertragsabschluß beinhalten.

Die Verbraucherinformationen müssen schriftlich übergeben werden, wobei sie eindeutig formuliert sein müssen, eine übersichtliche Gliederung beinhalten müssen und in verständlicher deutscher Sprache bzw. in der Muttersprache des Versicherungsnehmers (VN) verfasst sein müssen.

Wenn diese Verbraucherinformationen vor Vertragsabschluss nicht vorliegen, so kann der Versicherungsnehmer von seinem 14-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dies gilt nur dann, wenn keine vorläufige Deckung gewährt wurde.

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist vom Versicherungsnehmer der Empfang eines amtlichen Informationsblattes der Bundesanstalt über die Unterschiede zwischen der PKV und GKV zu bestätigen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Verbraucherinformationen & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 25.07.2008
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