Vermittlungsagent




Vermittlungsagent

Der Vermittlungsagent ist ein Versicherungsvermittler, der allerdings vom Versicherungsunternehmen nicht mit Abschlussvollmacht ausgestattet wurde.

Die Rolle des Vermittlungsagenten und dessen Vollmachten ist in § 43 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Vermittlungsagenten können auch über Abschlussvollmachten verfügen, wie z.B. das Ausfertigen von Blockpolicenund Erteilung von vorläufigen Deckungszusagen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Vermittlungsagent & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 12.03.2010
© versicherungguenstig.com

Vermittlungsagent Versicherungsvermittler ohne AbschlussvollmachtVermittlungsagent