Vermittlungsagent
Der Vermittlungsagent ist ein Versicherungsvermittler, der allerdings vom Versicherungsunternehmen nicht mit Abschlussvollmacht ausgestattet wurde.
Die Rolle des Vermittlungsagenten und dessen Vollmachten ist in § 43 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Vermittlungsagenten können auch über Abschlussvollmachten verfügen, wie z.B. das Ausfertigen von Blockpolicenund Erteilung von vorläufigen Deckungszusagen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Vermittlungsagent & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Solidaritätsprinzip
- Sozialversicherungsträger
- Angeborene Leiden
- Pflegegutachten
- Verbandmittel
- Wahlleistungen
- Vertragsarzt Kassenarzt
Stand: 03.09.2010
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