Vermittlungsagent
Der Vermittlungsagent ist ein Versicherungsvermittler, der allerdings vom Versicherungsunternehmen nicht mit Abschlussvollmacht ausgestattet wurde.
Die Rolle des Vermittlungsagenten und dessen Vollmachten ist in § 43 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Vermittlungsagenten können auch über Abschlussvollmachten verfügen, wie z.B. das Ausfertigen von Blockpolicenund Erteilung von vorläufigen Deckungszusagen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Vermittlungsagent & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Wahlleistungen
- Kennzahlenkatalog
- Technischer Beginn
- Annahme
- Klinik Card Versichertenkarte
- gesetzliche Unfallversicherung
- Eintrittsalter
- Solvabilität
- Versicherungspflicht bei Studenten
- RfB-Quote
Stand: 05.07.2008
© versicherungguenstig.com - Vergleich
Krankenversicherung
