Versicherte Person

Versicherte Person

Bei einem Krankenversicherungsvertrag muss man zwischen der versicehrten Person und dem Versicherungsnehmer unterscheiden:

Bei einem Krankenversicherungsvertrag wird das Kostenrisiko der versicherten Person abgedeckt, allerdings ist die versicherte Person nicht der Vertragspartner der Versicehrungsgesellschaft oder auch Prämienschuldner.

Dennoch stehen der versicherten Person im Schadensfall Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu, wenn diese auch dem Versicherungsnehmer zustehen.

Der Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, also die Person, welche den Antrag auf Versicherungsschutz stellt.

Allerdings hat der Versicherungsnehmer im Unterschied zum Versicherten Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.

Wir informieren Sie gerne zum Thema versicherte Person & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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