Versicherungsagent

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Unter einem Versicherungsagent versteht man den selbstständigen Versicherungsvertreter oder auch den angestellten Versicherungsaussendienstler, jedoch nicht en Versicherungsmakler. Dies ist in den §§ 43 und folgende des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beschrieben. Hierbei muss man allerdings entsprechend der übertragenen Vollmachten zwischen Vermittlungsagenten und Abschlussagenten unterscheiden.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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