Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen ist die Aufsicht über Versicherungsunternehmen geregelt.
Dieses Versicherungsaufsichtsgesetz betrifft private Krankenversicherungen, vor allem Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Aktiengesellschaften, und gilt nicht Sozialversicherungsunternehmen (sprich gesetzliche Krankenversicherungen).
Die Aufsicht liegt im Wesentlichen in der Verantwortung der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsaufsichtsgesetz & private Krankenversicherung .
weiterführende Links:
- BaFin: Gesetzestext des Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Gerichtsstand
- Technischer Beginn
- Versorgungsempfänger
- Beitragsanpassung
- Gebührenordnung
- Arbeitsunfähigkeit
- Abschlussprovision
- Vollversicherung
- Beitragsrückerstattung
- Alterungsrückstellungsquote
Stand: 29.08.2008
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