Versicherungsbeginn
Unter dem Begriff Versicherungsbeginn sind drei unterschiedliche Zeitpunkte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages zu verstehen:
Diese sind
- der formelle Versicherungsbeginn
- der materielle Versicherungsbeginn
- der technische Versicherungsbeginn
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Sachleistungsprinzip
- Pflegekassen
- BEMA
- Versicherungsfachmann
- Krankenversicherung Beamte
- Eigenkapitalquote
- Tarif
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Versicherungsvermittler
- Portabilität
Stand: 25.07.2008
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