Versicherungsfall
Der Begriff Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung steht für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person (VP) wegen einer Krankheit oder Unfallfolgen.
Zu den Versicherungsfällen in der PKV zählen auch
- Untersuchungen und medizinisch indizierte und notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung.
- Ambulante Behandlungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (sogenannte Vorsorgeuntersuchungen)
Im Rahmen der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherungsfall die medizinisch Indizierte Behandlung der versicherten Person aufgrund einer Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wird.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungsagent
- Soziale Pflegeversicherung
- Schadenminderungspflicht
- Krankenversicherung Beamte
- Versicherungsbestand
- Erstprämie
- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Sozialversicherungsträger
- Krankenkassen Beitragssätze
- private Pflegeversicherung
Stand: 17.03.2010
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