Versicherungsfall




Versicherungsfall

Der Begriff Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung steht für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person (VP) wegen einer Krankheit oder Unfallfolgen.

Zu den Versicherungsfällen in der PKV zählen auch

Im Rahmen der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherungsfall die medizinisch Indizierte Behandlung der versicherten Person aufgrund einer Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wird.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 17.03.2010
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