Versicherungsmakler

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler vermittelt Verträge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern.

Als Versicherungsmakler ist man nicht vertraglich an ein Versicherungsunternehmen gebunden, sondern fungiert vielmehr als treuhänderische Sachwalter der Interessen an der Seite des Versicherungsnehmers.

Die Rechte und Pflichten eines Maklers gegenüber dem Versicherungsnehmer sind im Maklervertrag festgelegt.

Entsprechend HGB § 7 Abs. 2 Ziff. 7 und nach § 93 HGB ist der Versicherungsmakler ein Handelsmakler.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsmakler & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 05.07.2008
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