Versicherungsmedizinischer Zuschlag
Als Versicherungsmedizinischer Zuschlag wird der Zuschlag für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko in der privaten Krankenversicherung bezeichnet.
Wenn das persönliche Risiko durch Vorerkrankungen erhöht ist, so kann die private Krankenversicherung die Annahme eines Versicherungsantrags von einem versicherungsmedizinischen Zuschlag auf die normale Tarifprämie abhängig machen.
Beispielsweise kann ein Risikozuschlag erhoben werden oder aber auch ein Leistungsausschluss vereinbart werden.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsmedizinischer Zuschlag & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Antrag Ablehnung
- Sozialversicherungsträger
- Wartezeiten
- Kassenärztliche Vereinigungen
- Soziale Pflegeversicherung
- Widerspruchsrecht
- Standardtarif
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- Krankenkasse
Stand: 25.07.2008
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