Versicherungsnehmer (VN)




Versicherungsnehmer (VN)

Die Vertragsparteien des Versicherungsvertrages sind das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer.

Zuweilen kommt es auch vor, dass weitere Personen an dem Versicherungsvertrag beteiligt sind.

Der Ansprechpartner und Vertragspartner des Versicherungsunternehmens ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherungsnehmer ist auch die Person, welche den Versicherungsschutz beantragt.

Im Unterschied zum Versicherten oder versicherte Person hat der Versicherungsnehmer Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Zu den Pflichten gehören unter anderem die Pflicht zur Zahlung der Prämien.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsnehmer & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 11.03.2010
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Versicherungsnehmer: Eine der Vertragsparteien des VersicherungsvertragesVersicherungsnehmer (VN)