Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode bezeichnet laut dem §9 des Versicherungsvertragsgesetzes den Zeitraum, nach welchem die Prämie berechnet wird.
Die Versicherungsperiode beträgt falls nicht anders festgelegt, ein Jahr.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsperiode & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Gebührenordnung
- Anthroposophische Medizin
- Leistungsquote
- Beitragsanpassung
- Risikostrukturausgleich
- Beitragsrückerstattung
- Versicherungspflicht Praktikanten
- Sanatorium
- Festbetrag
- Krankenhaus
Stand: 29.08.2008
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