Versicherungspflicht bei Auszubildenden
Personen die ein Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz aufnehmen, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auszubildende, die sich in öffentlichen Verwaltungen eine Berufsausbildung befinden, sind von der Versicherungspflicht befreit.
Auch wenn Jugendliche in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten z.B. in einem karitativen Erziehungsheim nach den Grundsätzen der Ausbildung in gewerblichen Betrieben ausgebildet, so unterliegen diese auch der Versicherungspflicht, denn es ist von einem Ausbildungsverhältnis entsprechend des Berufsbildungsgesetzes auszugehen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungspflicht bei Auszubildenden & Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Gesundheitsprüfung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Alterungsrückstellung
- Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
- Solidaritätsprinzip
- Versicherungsunternehmen
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Versicherungsanstalten
- Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Negativliste für Arzneimittel
Stand: 25.07.2008
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