Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern

Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern

Vom Grundsatz her sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), solange die regelmäßigen Einkünfte nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen und die Versicherungspflichtgrenze in den letzten drei Kalenderjahren (3-Jahres-Frist) nicht überstiegen hat.

Als Arbeitnehmer werden alle Beschäftigten bezeichnet, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden: Das bedeutet feste Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Sonderfälle:

Einige Sonderfälle gilt es zu beachten, so z.B.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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