Versicherungspflicht bei Rentnern

Versicherungspflicht bei Rentnern

Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen (z.B. Altersrente, flexibles Altersruhegeld, Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ...) unterliegen einer eigenen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Rentner sind dann versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens der GKV versicehrt waren oder im Sinne der Familienversicherung in der GKV versichert waren.

Die Versicherungspflicht in der KVdR tritt nicht ein, wenn beispielsweise noch ein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit ein über der Versicherungspflichtgrenze erzielt wird, oder wenn der Einzelne hauptsächlich während seines Berufslebens in der privaten Krankenversicherung versichert war.

Die Beiträge zur KVdR werden aus den beitragspflichtigen Einkünften berechnet. Dazu gehören unter anderem

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Stand: 29.08.2008
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