Versicherungspflicht in der GKV

Versicherungspflicht in der GKV

Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sobald allerdings das regelmäßige Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze, so sind sie nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV.

Für Selbständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte gibt es grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unter die Versicherungspflicht in der GKV fallen normalerweise folgende Personengruppen, wobei die detaillierten Regelungen zur Versicherungspflicht im § 5 SGB V festgehalten sind :

Sobald die Versicherungspflicht in der GKV entfällt kann sich der Einzelne entweder freiwillig in der GKV weiterversichern oder in die PKV wechseln.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungspflicht & Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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