Versicherungspflicht Praktikanten

Versicherungspflicht Praktikanten

Ähnlich wie für Studenten unterliegen Praktikanten einer eigens geregelten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Praktikanten befinden sich in einer wissenschaftlichen Ausbildung.

Hierbei gilt es drei 'Arten' von Praktikanten zu unterscheiden:

Praktitkanten, die der ersten und zweiten Gruppe entsprechen, unterliegen der Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung.

Für Praktikanten der dritten Gruppe gilt die Versicherungspflicht ähnlich der von Arbeitnehmern, solange ein Einkommen aus der berufspraktischen Tätigkeit erzielt wird.

Versicherungspflichtige Praktikanten können sich ähnlich wie Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungspflicht Praktikanten & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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