Versicherungsschein
Die Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein auszufertigen.
Die Police ist ein vom Versicherer unterzeichnete Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsvertrag gilt erst mit der Zustellung der Police als abgeschlossen und muss den gesamten Vertragsinhalt beinhalten. Zeitgleich kann ein Versicherungsschein als Schuldschein, Ausweispapier oder Wertpapier dienen.
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Stichwortverzeichnis
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Stand: 05.07.2008
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