Versicherungsschutz




Versicherungsschutz

Als Versicherungsschutz wird die vertraglich beschriebene Leistung, welche die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Kunden oder Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zu erbringen hat, bezeichnet.

Normalerwiese beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung der Erstprämie und endet entweder mit der Kündigung des Versicherungsvertrages oder zum Ende der bei Vertragsabschluss vereinbarten Laufzeit, solange der vertrag sich nicht automatisch verlängert.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 21.11.2008
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Versicherungsschutz: Die Versicherungsgesellschaft gewährt dem Kunden VersicherungsschutzVersicherungsschutz