Versicherungsunternehmen
Wegen der zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen, ebenso wie Banken, in Deutschland besonderer staatlicher Kontrolle.
Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift für Versicherungsunternehmen ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dort ist unter anderem die Zulassung, der Geschäftsbetrieb, die Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht geregelt.
Zuständig für die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), als zuständiges Fachministerium fungiert das Bundesministerium für Finanzen.
Als Rechtsform für Versicherungsunternehmen können in Deutschland nur der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Aktiengesellschaft oder die Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts gewählt werden.
Darüber hinaus gilt für Versicherungsunternehmen der Grundsatz der Spartentrennung, das bedeutet, dass Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden müssen.
Weitere Finanzdienstleistungen, wie beispielsweise die Baufinanzierungsgeschäft oder auch Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung für einen anderen Anbieter betrieben werden.
Die privatwirschaftlichen Versicherungsunternehmen sind im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) organisiert.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsunternehmen & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungsvermittler
- Selbstständige Tätigkeit
- Versicherungspflicht Azubis
- Kontrahierung
- Arbeitsunfähigkeit
- Soziale Pflegeversicherung
- Gebührenordnung
- Versicherungsanstalten
- Sachleistungsprinzip
- Rückversicherung
Stand: 17.03.2010
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