Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis, quasi die Gewährung von Versicherungsschutz, zum Gegenstand hat.
Versicherungsverträge unterliegen in den meisten Ländern einem speziellen Versicherungsvertragsrecht, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Eine Versicherungsgesellschaft, welche Versicherungsverträge abschließt, unterliegt als Gesellschaft besonderen aufsichtsrechtlichen, handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Vertragsrechtlich haben sich Kriterien entwickelt, die in der Rechtsprechung angewendet werden.
In der Versicherungswissenschaft werden die nachstehenden Merkmale eines Versicherungsvertrages als typisierend genannt:
Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige Zusage einer Leistung für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, von dem noch ungewiss ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall), wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahlen erfolgt.
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Stichwortverzeichnis
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- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- EBM
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- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- BEMA
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Stand: 16.03.2010
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