Versorgungsempfänger

Versorgungsempfänger

Beamte, die aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand versetzt werden, werden Versorgungsempfänger genannt

Durch den Status als Versorgungsempfänger erhält der Beamte im Ruhestand einen erhöhten Beihilfeanspruch. Die sind im Normalfall 70 Prozent.

Die restlichen 30 Prozent sind über eine private Restkostenversicherung zu versorgen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Versorgungsempfänger & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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