Vertragsarzt Kassenarzt




Vertragsarzt Kassenarzt

Als Vertragsarzt oder Kassenarzt wird jeder Arzt, der zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen oder ermächtigt ist, bezeichnet.

Die Vertragsärzte sind in den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.

In der vergangenheit wurde zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden, wobei die Vertragsärzte für den Ersatzkassenbereich zugelassen waren und Kassenärzte für den Primärkassenbereich. Diese Unterscheidung ist nach einer der Gesundheitsreformen hinfällig.

Ein Vertragsarzt kann alleine, in einer Praxisgemeinschaft oder als freiberuflicher Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum praktizieren.

Angestellte Ärzte in einem Versorgungszentrum haben keinen Vertragsarztstatus, sind aber dennoch, da sie im Arztregister eingetragen sein müssen, Mitglied der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.

Vertragsarzt kann nur derjenige werden, der einen Facharzttitel erworben hat.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 21.11.2008
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