Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten in der PKV sind die Kosten, welche einer Versicherungsgesellschaft für die Verwaltung der Verträge im eigenen Versicherungsbestand entstehen.
Die Verwaltungskosten spiegeln wider, welche Kosten die Gesellschaft aufwenden muss, um den bisherigen Versicherungsbestand zu erhalten, und viel wichtiger, wie viel Geld die Versicherer in die Neukundengewinnung investiert.
Zu den Verwaltungskosten zählen unter anderem auch Personal-, Sach- und Werbungskosten und dergleichen mehr.
In der Verwaltungskostenquote, einer Betriebskennzahl, werden die Verwaltungskosten zu den Bruttobeitragseinnahmen einer Versicherungsgesellschaft ins Verhältnis gesetzt.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Verwaltungskosten & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Gesundheitsprüfung
- Selbstbeteiligung
- Betriebskrankenkasse
- Anthroposophische Medizin
- Versicherungsunternehmen
- Tarifwechsel
- Widerrufsrecht
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Morbidität
- Anlassbezogenheit
Stand: 29.08.2008
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