Verwaltungskostenquote
Die Verwaltungskostenquote im Bereich der PKV beschreibt, wie hoch die Kosten der Vertragsverwaltung einer Krankenversicherungsgesellschaft sind.
Formel:
(Verwaltungskosten : Beitragseinnahmen)*100
Tipp:
Die Verwaltungskostenquote verdeutlicht, welchen Aufwand der Krankenversicherer für die Verwaltung der Verträge hat, aber auch welche Mittel in die Kundenbetreuung und dergleichen eingehen.
Die Verwaltungskostenquote sollte genau wie die Schadenquote und Abschlusskostenquote nur im Gesamtbild der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote betrachtet werden.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Verwaltungskostenquote & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Solidaritätsprinzip
- Abschlusskosten Krankenversicherung
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Rehabilitation
- Versicherungsvermittler
- Versicherungsfachmann
- Pflegegutachten
- Obliegenheiten Beispiele
- Betriebskennzahlen
- Verwendungsquote
Stand: 05.07.2008
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