Überschussverwendungsquote




Überschussverwendungsquote

Die Überschussverwendungsquote zeigt an, in welchem Umfang der wirtschaftliche Gesamterfolg an die Versicherten weitergegeben wird.

Formel:

((Zuführung durch erfolgsabhängige RfB + Betrag gemäß $12 a VAG) / Rohergebnis nach Steuern ) * 100

Hinweise:

Nach den geltenden Rechtsvorschriften sind die privaten Krankenversicherer verpflichtet, den überwiegende Teil der Überschüsse, die in der PKV erzielt werden, für die Versicherten verwenden.

Nach dem VAG ist der Überschuss (=Rohergebnis nach Steuern) eines Unternehmens in folgender Weise zu verwenden:

Die Krankenversicherer sind nach § 12 a Abs. 1 VAG verpflichtet eine genau definierten Summe für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückzustellen.

Der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung ist grundsätzlich ein Betrag in die Rückstellung zuzuführen, der zusammen mit den Verpflichtungen gemäß § 12 a Abs. 1 VAG und der poolrelevanten RfB aus der Pflegepflichtversicherung mindestens einen Betrag von 80% des Rohergebnisses nach Steuern ergibt.

Die nach der Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung noch vorhandenen Mittel werden zur Auffüllung des Eigenkapitals benötigt, um den Solvabilitätsvorschriften Rechnung zu tragen.

Die Überschussverwendungsquote ist immer vor dem Hintergrund des Rohergebnisses nach Steuern zu betrachten. Deshalb muss die Quote in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherungsgeschäftlichen Ergebnis und der erzielten Nettoverzinsung betrachtet werden.

Für Fragen zum Thema Überschussverwendungsquote & private Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Stichwortverzeichnis

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Stand: 11.02.2012
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Überschussverwendungsquote: Die Versicherten profitieren nach VAG vom Erfolg der VersicherungÜberschussverwendungsquote