Vollversicherung




Vollversicherung

Die private Krankheitskosten-Vollversicherung kann sich aus Bausteintarifen oder Kompakttarifen zusammensetzen.

Der Kunde kann den Versicherungsschutz je nach den persönlichen Wünschen und Vorstellungen gestalten und dementsprechende Vollversicherungs-Tarife miteinander kombinieren.

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte frei unter allen niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern ohne Einschränkung wählen.

Je nach Vollversicherungs-Tarif werden auch die Wahlleistungen von der PKV erstattet. Sehr häufig sind beispielsweise auch Heilpraktikerbehandlungen und Psychotherapien versichert.

Ebenso wie bei freiwillig GKV-versicherten Arbeitnehmern bezahlt der Arbeitgeber seinen privat krankenversicherten Angestellten einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Leistungen der PKV der Art nach denen der GKV entsprechen. Dies wird der Krankenversicherungsgesellschaft durch das Aufsichtsamt für das Versicherungswesen bescheinigt.

Die Höhe des Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt 50 Prozent des Beitrags, den der Arbeitnehmer für seine private KV bezahlt - maximal jedoch die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Zuschuss umfasst auch Beiträge von Familienangehörigen, für die in der GKV ein Anspruch auf Familienversicherung bestünde. Beitragsanteile für Leistungen die die GKV nicht oder nicht mehr anbietet wie beispielsweise das Sterbegeld, werden nicht bezuschusst.

Wir informieren Sie gerne über die private Vollversicherung.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 11.02.2012
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Vollversicherung: Die private Krankheitskosten-Vollversicherung (PKV)Vollversicherung