Vorversicherung
Als Vorversicherung wird diejenige Krankenversicherung bezeichnet, die durch einen neuen Krankenversicherungsvertrag ersetzt wird.
Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch private Krankenversicherungen.
Bei einem Wechsel aus der GKV in die private Krankenversicherung wird die Vorversicherungszeit in der GKV unter gewissen Voraussetzungen auf die Wartezeiten angerechnet.
Wenn von einer privaten Krankenversicherung in eine andere private Krankenkasse gewechselt wird, führt die Vorversicherungszeit in der PKV zumeist zu einem Erlass der Wartezeiten bei dem neuen Versicherungsunternehmen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Vorversicherung & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Versicherungspflicht Azubis
- Sparanteil
- Mutterschutz Gesetzliches Beschäftigungsverbot
- Selbstbeteiligung
- Zahlungsverzug
- Soziale Pflegeversicherung
- Kindernachversicherung
- private Krankenvollversicherung
- Sozialgesetzbuch
Stand: 16.03.2010
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