Wartezeiten

Wartezeiten

Bei der privaten Krankenversicherung sind zu Beginn der PKV Wartezeiten zu beachten.

Unter dem Begriff Wartezeit bei einer privaten Krankenversicherung versteht man eine leistungsfreie Zeit zu Beginn des Vertrages. Es handelt sich hierbei um eine Karenzzeit. Das bedeutet, für Versicherungsfälle, die in dieser Wartezeit auftreten, wird für den Teil der nach Ablauf der Wartezeit eintritt, geleistet.

In der privaten Krankenversicherung nimmt die Bedeutung der Wartezeiten immer weiter ab, da manche Krankenversicherer dazu übergehen, auf Wartezeiten zu verzichten.

Warum Wartezeiten in der PKV?

Die Wartezeiten dienen zur Einschränkung des subjektiven Risikos. Dies bedeutet, dass die Krankenversicherungsgesellschaft keine Leistungen für solche Leistungsfälle, die sich bereits vor Vertragsbeginn abgezeichnet haben, erbringen muss. Die Wartezeiten dienen allerdings auch zur Deckung eines Teils der Abschlusskosten, die in der leistungsfreien Zeit getilgt werden.

Dauer der Wartezeiten

Die Musterbedingungen unterscheiden zwischen allgemeinen Wartezeiten (3 Monate) und den besonderen Wartezeiten (8 Monate).

Wofür gelten die Wartezeiten?

Die allgemeinen Wartezeiten gelten für praktisch alle Bereiche der Krankenversicherung.

Die besonderen Wartezeiten gelten unter anderem für:

Entfall, Erlass bzw. Anrechnung der Wartezeiten

Die Wartezeiten können allerdings auch entfallen, erlassen bzw. angerechnet werden, so zum Beispiel bei

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weiterführende Informationen

Kindernachversicherung
Ehegattennachversicherung

Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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