Wehrpflicht

Wehrpflicht

Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende und Teilnehmer an Wehrübungen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund.

Konkret bedeutet dieser Anspruch auf freie Heilfürsorge, dass für die Dauer des Wehr- oder Ersatzdienstes der Schutz der privaten Krankenversicherung nicht benötigt wird.

Die private Krankenversicherung kann während dieses Zeitraums in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Die Kosten und Beiträge für die Anwartschafts-Versicherung werden vom Bund übernommen.

Ausnahme:

Wehrpflichtige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die einen militärfachlichen Dienst verrichten, erhalten Dienstbezüge. Dadurch entfällt der Anspruch auf die Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Wehrpflicht & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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