Wehrpflicht
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende und Teilnehmer an Wehrübungen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund.
Konkret bedeutet dieser Anspruch auf freie Heilfürsorge, dass für die Dauer des Wehr- oder Ersatzdienstes der Schutz der privaten Krankenversicherung nicht benötigt wird.
Die private Krankenversicherung kann während dieses Zeitraums in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Die Kosten und Beiträge für die Anwartschafts-Versicherung werden vom Bund übernommen.
Ausnahme:
Wehrpflichtige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die einen militärfachlichen Dienst verrichten, erhalten Dienstbezüge. Dadurch entfällt der Anspruch auf die Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Wehrpflicht & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Versicherungsvertragsgesetz
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- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
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- Wartezeiten
Stand: 04.02.2012
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