Zahlungsverzug private Krankenversicherung

Zahlungsverzug private Krankenversicherung

Wenn ein Zahlungsverzug in der privaten Krankenversicherung durch Nichtzahlung der Beiträge zur PKV entsteht, so kann der Versicherer das Mahnverfahren nach § 39 VVG einleiten.

Im der Mahnung zur privaten Krankenversicherung wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, den Beitragsrückstand binnen zwei Wochen zu begleichen.

Wenn keine Zahlung erfolgt, so erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neu eintretende Versicherungsfälle und die private Krankenkasse kann das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen.

Allerdings können die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich beseitigt werden. So kann diese Folgen des Zahlungsverzuges dadurch abgewendet werden, dass beispielsweise die rückständigen Beiträge nachbezahlt werden oder, noch bevor die Kündigung ausgesprochen wird, eine Ratenzahlung zusätzlich zu den normalen Beiträgen vereinbart wird.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Zahlungsverzug & private Krankenversicherung.

Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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