Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
Seit 1. Januar 2004 müssen alle GKV-versicherten für alle medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Zuzahlungen leisten.
Diese Zuzahlungen betragen bei allen Leistungen grundsätzlich zehn Prozent der Kosten. Mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro je Leistung. Wenn der tatsächliche Preis der Leistung unter fünf Euro liegt, so muss dieser bezahlt werden.
Bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es allerdings auch Höchstgrenzen. Die zumutbaren Eigenbelastung des GKV-Versicherten und seiner Familie ist auf höchstens zwei Prozent des Jahreseinkommens begrenzt.
Die Höchstgrenze für chronisch Kranke beträgt ein Prozent des Jahreseinkommens. Natürlich kann auch das Familieneinkommen für die Findung der Höchstgrenze herangezogen werden, wobei in diesem Fall ein 'Familienabschlag' abgezogen wird.
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Stand: 16.03.2010
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