Informationen Abtretung
Als Abtretung oder auch Zession bezeichnet man die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. So kann der Versicherungsnehmer oder auch Zedent genannt, seine Ansprüche oder Rechte aus z.B. einer Lebensversicherung ganz oder teilweise an einen Dritten auch Zessionar gennant abtreten.
Mit dieser Methode werden häufig Hypothekendarlehen abgesichert, die durch eine Kapitallebensversicherung am Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Rechte aus der Lebensversicherung oder besser Kapitallebensversicherung werden hierbei an die darlehengebende Bank abgetreten. Das Versicherungsunternehmen muss über die Abtretung schriftlich informiert werden.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Beispielrechnung
- Vertreter
- Folgeprämie
- Einmalbeitrag
- Versicherungsanstalten
- Bruttoprämie
- Anlassbezogenheit
- Abschlusskosten
- Versicherungsaufsicht
- Widerrufsrecht
Stand: 25.07.2008
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