Informationen Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, mit der die Ausbildung eines Kindes finanziell abgesichert werden kann.
Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, wird die Ausbildungsversicherung beitragsfrei weitergeführt. Somit ist garantiert, dass zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt die Ablaufleistung zur Verfügung steht. Für den Fall, dass die versicherte Person stirbt, so kann auch eine andere Person als versicherte Person eingesetzt werden.
Im Gegensatz zur klassischen Kapitallebensversicherung wird bei Tod der versicherten Person die Versicherungssumme erst zum im Vertrag festgehaltenen Zeitpunkt ausgeschüttet. Die kann eben auch der Beginn der Ausbildung oder des Studiums.
Der Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist meist ein Elternteil.
Die Ausbildungsversicherung wird manchmal auch als Term-Fix - Versicherung bezeichnet.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Beispielrechnung
- Zusatzversicherung
- Versicherungsfachmann
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Klassische Lebensversicherung
- Abschlusskosten
- Antrag Ablehnung
- Versicherungsbestand
- VSt
- Widerrufsrecht
Stand: 25.07.2008
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