Beleihung
Die Beleihung einer Lebensversicherung bedeutet, dass der aktuelle Wert der Kapitallebensversicherung als Darlehen vom Versicherungsnehmer erstattet wird. Die Beleihung einer Lebensversicherung wird auch Policendarlehen genannt. Meistens ist die Höhe der Beleihung auf den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung begrenzt.
Tipp:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Policendarlehen. Zumeist ist die Beleihung einer Lebensversicherung günstiger als ein Kredit. Allerdings gilt es auch zu beachten, dass die Ablaufleistung einer Lebensversicherung sinkt, wenn der Vertrag beliehen wurde.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Antrag Ablehnung
- Einmalbeitrag
- Zillmerung
- Deckungskapital
- Versicherungsfachmann
- Gesundheitsprüfung
- Folgeprämie
- Dynamik
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Versicherungsanstalten
Stand: 17.03.2010
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