Informationen Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist die vertragliche Vereinbarung, wer die Leistungen einer Lebensversicherung z.B. im Versicherungsfall erhält. Normalerweise ist der Versicherungsnehmer im Vertrag z.B. einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigter im Erlebensfall festgelegt. Für den Todesfall wird das Bezugsrecht auf eine andere Person, z.B. der Ehepartner, Lebensgefährte oder Kind festgelegt.
Das Bezugsrecht kann jederzeit schriftlich geändert werden.
Wichtig:
Im Ausnahmefall kann auch ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart werden, wie z.B. in der betrieblichen Altersversorgung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Risikolebensversicherung
- Bruttoprämie
- Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
- Dynamik
- Klassische Lebensversicherung
- Versicherungsvertreter
- Beitragsrückerstattung
- Eintrittsalter
- Anlassbezogenheit
- Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Stand: 25.07.2008
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