Informationen Deckungskapital
Als Deckungskapital wird das Kundenguthaben in einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung bezeichnet.
Ähnlich dem Kontoguthaben eines Girokontos ist das Deckungskapital bei der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung zu sehen.
Im Gegensatz zum Girokonto ist das Deckungskapital bei einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung nicht die komplette Summe der Beiträge. Es werden zumeist bei diesen Verträgen die Abschlusskosten in Abzug gebracht. Deswegen ist erst nach etwa zwei Jahren ein Deckungskapital in der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vorhanden.
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Stichwortverzeichnis
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- Versicherungsvertragsgesetz
- Risikolebensversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Beitragsdepot
- Beispielrechnung
- Klassische Lebensversicherung
- Versicherungsbestand
- Eintrittsalter
- Einmalbeitrag
- Beleihung
Stand: 25.07.2008
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