'lebensversicherung,risikolebensversicherung,lebensversicherungen, kapitallebensversicherung,junge familien, hinterbliebenen ', 'description' => 'Lebensversicherungen, ins besonders die Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung sichern die Existenz der Hinterbliebenen und junge Familien.', ); // title1 ist der Fenstertitel $title1 = 'Die Lebensversicherung, vor allem Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung schützt junge Familien und die Hinterbliebenen.'; //
Die Versicherungsform der Lebensversicherung gehört zu den so genannten Individual- und Personenversicherungen. Individualversicherungen sind sie deshalb, da sie privater Natur sind, Personenversicherungen, da sie nur für eine einzelne Person abgeschlossen werden können. Sie dienen je nach Ausgestaltung dazu, Kapital zu bilden, welches zu einem bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt wird oder dazu, die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten finanziell abzusichern. Bei den Lebensversicherungen lassen sich somit zwei Formen, die unterschiedliche Zwecke erfüllen, unterscheiden: Zum einen ist dies die Kapitallebensversicherung und zum anderen die Risikolebensversicherung. Eine zusätzliche Unterform der kapitalbildenden Lebensversicherung stellen wiederum die fondsgebundenen Lebensversicherungen dar.
Innerhalb einer Risikolebensversicherung wird das Todesfallrisiko abgesichert. Sie ist dementsprechend besonders für junge Familien zu empfehlen, die nur über ein Einkommen verfügen und noch nicht die Gelegenheit hatten, im größeren Stil Geld anzusparen. Verstirbt nämlich der Versicherte, der alleinig für den Familienunterhalt zu sorgen hat, können die Hinterbliebenen vor großen finanziellen Problemen stehen. Hat er hingen zuvor eine Risikolebensversicherung abgeschlossen und verstirbt innerhalb der vertraglich festgelegten Versicherungslaufzeit, steht den Hinterbliebenen die Versicherungssumme zu. Sollte der Versicherte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit versterben, werden keine Leistungen erbracht.
Kapitallebensversicherungen werden im Falle der häufig gewählten Unterform der gemischten Lebensversicherung dann fällig, wenn der Versicherte verstirbt oder wenn er das Ende der Versicherungsdauer erlebt. Sie erfüllt also neben dem Aspekt, der auch schon in der Risikolebensversicherung erfüllt ist, einen weiteren, der in dem Ansparen von Kapital besteht. Die Leistung erfolgt hier in jedem Fall. Die Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung sind dementsprechend höher als bei einer Risikolebensversicherung, bei der die Chance besteht, dass der Versicherungsfall nie eintritt. Im speziellen Fall der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Beiträge des Versicherten in Fonds angelegt. Dieses birgt zum einen die Chance auf höhere Renditen, zum anderen aber auch ein Verlustrisiko, da die Anlageform in Fonds als spekulativ und somit risikoreicher eingestuft werden muss.