Das Krankengeld für Selbstständige sorgt in der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch für Aufregung.
Nachdem ja eigentlich mit der Gesundheitsreform 2007 der Anspruch von Selbstständigen auf Krankengeld zum 1. Januar 2009 wegfallen sollte und die Regierung vor kurzem dann plötzlich die Änderungen des GKV-WSG (so der offizielle Name der Gesundheitsreform) stehen alle die zu dem Zeitpunkt in Aktion traten im Abseits. Denn bis zum 1. August 2009 müssen sich die insgesamt beinahe 1,2 Millionen Selbstständigen für eine der drei nachstehenden Möglichkeiten entscheiden, um auch weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche zu haben:
- Selbstständige können sich mit dem allgemeinen Beitragssatz von aktuell 14,9 Prozent versichern. Damit sind die Selbstständigen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben zeitgleich bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag.
- Zum Zweiten können Selbstständige sich mit dem ermäßigten Beitragssatz (aktuell 14,3 Prozent) in der GKV versichern. Dazu kann ein Wahltarif zusätzlich abgeschlossen werden
- Die dritte Möglichkeit ist die private Krankentagegeld-Versicherung.












