Die Allianz Private Krankenversicherung und der bundesweit neu eingeführte Tarifstrukturzuschlag beschäftigt weiterhin die Justiz. Dieses mal die höchsten Richter in Deutschland, das Bundesverwaltungsgericht (BVG).

Ich hatte ja vor einiger Zeit über das Novum im PKV-Markt, den Tarifstrukturzuschlag der Allianz, berichtet. Damals hatte die BaFin eine juristische Schlappe vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt / Main (Az.: 1 K 3082/08.F(2) ) hinnehmen müssen.

Nun geht das juristische Tauziehen zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, kurz BaFin, und der Allianz Private Krankenversicherung in die letzte und entscheidende Runde.

Dass die BaFin so energisch gegen die Allianz vorgeht ist löblich und notwendig, vor allem ältere Versicherte in der privaten Krankenversicherung sind mit diesem Tarifstrukturzuschlag erheblich benachteiligt. Es werden, so die Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, nicht nur erhebliche Beitragssteigerungen in den inzwischen geschlossenen Alt-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung auf die Versicherten zukommen, sondern vielmehr auch die Tarifwechselrechte der älteren privat Versicherten ausgehöhlt. Auch wird der Gleichbehandlungsgrundsatz in der PKV praktisch ausgehebelt. Interessant ist bei dem Rechtsstreit zwischen BaFin und Allianz vor allem die grundsätzliche Frage, ob von tarifwechselwilligen Bestandskunden ein höherer Beitrag verlangt werden kann als von dem Neukunden, der sich erstmalig in der PKV versichern möchte.

Auf jeden Fall könnte das Urteil des Bundesverwaltungsgericht die gesamte Landschaft der PKV völlig neu gestalten.

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2 Kommentare zu „Der Tarifstrukturzuschlag geht vors Bundesverwaltungsgericht“

  • Moser sagt:

    Die Bafin hat erkannt, dass diese Institution nicht zu Unrecht existiert.
    Viele Menschen wären wohl sonst, von manchen Unheil bedroht.
    Das was die Allinaz hier zaubert, ist doch mehr als Ungerecht. Nun hat es das Bundesverwaltungsgericht in der Hand. Möge man hoffen, dass dieses Gericht dem Vortrag der Bafin entspricht. Viele Versicherte wären für ihre Rechte (siehe Erläuterung der Bafin) dankbar und so nicht der Allianz ausgesetzt.!

  • Racke sagt:

    Kann einer etwas dazu sagen, wann ungefähr mit einer Entscheidung des BVerwG zu rechnen ist? Vielen Dank.

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