Vor einiger Zeit hatte ich ja über den Versuch der Debeka berichtet, die Verbraucherzentrale Hamburg mit einem Verbreitungsverbot für deren Ampelchecks Geldanlage mundtot zu machen. Inzwischen hat das Landgericht Berlin in der mündlichen Verhandlung (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09) das Verbreitungsverbot gegen die Verbraucherzentrale wieder kassiert.

Natürlich ist die Verbraucherzentrale Hamburg erfreut über den juristischen Etappensieg gegen die Debeka, aber auch zeitgleich wird das gerichtliche Nachhufen der Debeka wahrscheinlich.

Also weise ich mal vorsorglich auf das Spendenkonto der Verbraucherzentrale Hamburg hin:

Bank für Sozialwirtschaft
Konto 84 35 100
BLZ 251 205 10
Stichwort „Ampelcheck Geldanlage“

Wer eine Spendenquittung für die Steuer benötigt soll bitte seine Anschrift angeben.

Es wäre wirklich gelacht, wenn kritische Töne einfach aus der Medienwelt mit einem Verbreitungsverbot zum Verstummen gebracht werden. :-)

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1 Kommentar zu „Debeka: Lebensversicherungen nun doch Briefmarken“

  • Hallo gemeinsam,

    ich lese bereits regelmäßig hier im Blog, da die Themen und die Beiträge recht interessant sind. Nun möchte ich mich auch mit einem Beitrag beteiligen….

    Ich schau regelmäßig vorbei und lass hin und wieder Meine Meinung dazu fallen 

    Schöne Grüße aus Fürth

    Brigitte Müller

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