Die Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung hat ja schon vor einiger Zeit mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München für Aufregung in der bAV Sparte und den Arbeitgebern gesorgt, die für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung mit gezillmerten Tarifen abgeschlossen hatten.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) für Rechtssicherheit bei der Entgeltumwandlung gesorgt. Laut dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts sind auch Versicherungstarife im Rahmen der bAV zulässig, bei denen die Abschlusskosten innerhalb der ersten fünf Jahre, sogenannte gezillmerte Tarife, bezahlt werden.

Dies ist nun für die Arbeitgeber fürwahr eine gute Nachricht, denn durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ.: 3 AZR 17/09 vom 15. September 2009) werden die Arbeitgeber von dem Haftungsrisiko für die betriebliche Altersversorgung der eigenen Arbeitnehmer befreit.

Allerdings muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ausführlich vor Abschluss des bAV-Vertrages über die Zillmerung und deren Folgen aufklären.

Weiterführende Links:

  1. Pressemitteilung Nr. 92/09 Bundesarbeitsgericht
  2. Urteilstext des Bundesarbeitsgerichts (lag bei Veröffentlichung noch nicht vor)

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3 Kommentare zu „bAV: Rechtssicherheit für Zillmerung bei Entgeltumwandlung“

  • Jast sagt:

    Was ist denn mit den ganzen alt Fällen, also den bisher bei Arbeitgebern ausgeschiedenen ? Wann verjährt dies alles ? Gilt die 30 jährige Frist vom § 18a Betriebsrentengesetz? Müssen die Arbeitgeber dafür Rückstellungen bilden ?

  • Gerald Schulze-Karau sagt:

    Ganz so freundlich und entspannt, wie es Herr Hofer hier darstellt, ist es wohl denn beim bAV-Durchführungsweg Direktversicherung denn doch nicht. Wenn das BAG an anderer Stelle bereits vermerkte, daß in der BRD die noch verbliebenen versicherungspflichtigen Arbeitsplätze im groben Durchschnitt nur noch 3-4 Jahre dauern, so ist die mit o.g. BAG-Urteil bestimmte Frist von 5 Jahren Zillmerung schon problematisch. Hinzu kommt, daß der Arbeitsgeber mit der Rücksicherung seiner Versorgungszusage über eine Versicherung sich durchaus nicht freistellt von seiner originären Haftungspflicht hinsichtlich der Alersversorgung gegenüber dem bgetroffenen Arbeitnehmer. Leistet die Versicherung nämlich – aus welchen Gründen auch immer – nicht (selbst in der verbrieften Höhe), so hat der Arbeitsgeber Nachschußpflichten auch hier. Von diesen ist er eben nicht freigestellt, wie hier behauptet wurde. Nicht das Versicherungsunternehmen schuldet nämlich dem Arbeitnehmer die Leistung(als Äquivalent für regelmäßig vom Arbeitnehmer hierzu verzichteten, sozusagen aufgeschobenen Arbeitslohn), sondern allein der betreffende Arbeitgeber.

  • Gerald Schulze-Karau sagt:

    Ergänzend zu meinem Beitrag sei noch hingewiesen auf URL: http//www.stb-web.de/fachartikel/article.php/id/2299 Hier gehen die Haftungsrisiken des Arbeitgebers bei einer Entgeltumwandlung klar hervor. Dieser Umstand gewinnt besonders an Bedeutung, weil wir inzwischen in einer Situation leben, da “die Sparguthaben der Deutschen” EBEN NICHT MEHR “sicher sind”. Man nehme hier zur Kenntnis, was die neuen AGB der Banken & Sparkassen (Rechtskraft seit Herbst 2oo9) bezüglich Pfandrecht/Sicherungsabtretung – Nr. 21 bei Sparkassen (praktisch den Zugriffsrechten des Staates) aussagen. Wenn man hierneben noch beachtet, daß das ausgewiesene Geldvermögen (sichtbares) aller deutschen im Januar 2oo9 noch 4,2 Billionen EUR betrug, ein gutes Jahr später jedoch nur noch 3,4 Billionen EUR, so wird klar, daß gut informierte Kreise hier schon kräftig abziehen. Die Zeche zahlen dann die weniger gut unterrichteten (heute so genannt: bildungsferneren) Bürger dieses Landes, sobald die Situation kolabiert. Und unter Zusammenziehung aller für eine objektive Lagebestimmung beachtlichen Aspekte stehen wir hier nicht mehr allzu fern. Wo sich doch gerade die “Schuldenbarone” wieder gestanzte Plaketten umgehängt haben… Ablenkung ist eben alles in einer Sachlage, die kaum noch beherrschbar erscheint (s. dazu auch den aktuell erschienenen Buchtitel: FINANZMAFIA von Dr. Wolgfang Hetzer). Kürzlich traf ich auf einer Kreuzfahrt einen Mann, der seinem vorsichtig abschätzbaren Vermögen nach wohl Multimilliardär ist. Er befragte mich zu meiner Profession und dann nach einem Rat, wie er denn heute sein Vermögen schützen & vermehren sollte. Ich sagte zu ihm: “leben Sie Qualität!” Er darauf, nach kurzer Überlegung: “Ist es schon so schlimm?” Darauf gab ich ihm zutr Antwort: “Was meinen Sie, weshalb ich heute hier bin?” Wir saßen auf dem Lido-Deck der “Sea Cloud”…

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