Dass der Gesundheitsfonds eine Einladung für die Krankenkassen zur Selbstbedienung darstellt hatte ich ja schon berichtet. Dass nun der Gesundheitsfonds sogar für Tote bezahlen soll, war mir noch vollkommen neu. Aber nun, ich bin ja lernfähig.
Das Zauberwort ist, wie bei den möglichen Betrügereien mit Fehldiagnosen, Krankheitszuschläge. Mit diesen Krankheitszuschlägen sollen gesetzliche Krankenversicherungen über die Fallpauschalen hinaus bei besonders schweren Erkrankungen der Versicherten entlohnt werden.
Der Spiegel berichtet, dass der AOK Bundesverband eben diese Krankheitszuschläge pauschal für das gesamte Kalenderjahr einfordern möchte, obwohl die Patienten bereits am Jahresanfang verstorben sind. Im Klartext möchte der AOK Bundesverband mit der sogenannten ‘Annualisierung der Ausgaben Verstorbener‘ mehr Geld in die eigenen Kassen spülen, und hat aus diesem Grund dem Bundesversicherungsamt diese ‘Annualisierung der Ausgaben Verstorbener’ als Vorschlag unterbreitet.
Sollte der Vorschlag der AOK abgesegnet werden, so hätten die AOK’en einen Vorteil. Rein aus der Historie heraus hat die AOK vermehrt ältere Versicherte, und somit hätten die Allgemeinen Ortskrankenkassen gegenüber den anderen gesetzlichen Krankenkassen, die überwiegend jüngere Versicherte im Bestand haben deutliche Mehreinnahmen zu verbuchen. Der Spiegel spricht in seinem Bericht von über einer Milliarde Euro Mehreinnahmen aus dem Gesundheitsfonds.
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Das Bundesozialgericht (BSG) hatte bereits vor einigen Tagen über die umstrittene Zuzahlung von 10 Euro im Vierteljahr bei einem Arztbesuch geurteilt (AZ: B 3 KR 3/08 R vom 25. Juni 2009). Dabei befand das BSG für nicht verfassungswidrig.
Das Bundessozialgericht ist der Meinung, dass sich die Praxisgebühr nahtlos in die sonstigen Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung einfüge und, wie schon mehrfach sowohl durch das BSG als auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, durchaus rechtmäßig sei.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist weder aufgrund des Sozialgesetzbuches SGB V noch aufgrund der Verfassung gezwungen, alles zu leisten, was vom medizinischen Stand der Dinge möglich wäre. Wichtige Punkte dabei sind, so das BSG, die Wirtschaftlichkeit und der Kostenaspekt.
Dabei ist der Gesetzgeber durchaus berechtigt, von Angehörigen einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Kostensenkung und um ein Kostenbewusstsein bei den GKV-Versicherten zu erwirken, eine Zuzahlung zu verlangen.
Dabei soll natürlich auch der einzelne Kassenpatient nicht über Gebühr belastet werden. Aus diesem Grunde sind die Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Härtefallregelung des SGB V auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen bzw. bei chronisch Kranken auf 1 Prozent des Jahreseinkommens begrenzt.
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Alles neue bringt der Mai Juli. E gibt wieder einige Änderungen zum 1. Juli diesen Jahres.
So steigen die Renten der etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland, in den alten Bundesländern um 2,41 Prozent und in den neuen Bundesländern sogar um 3,38 Prozent. Dies ist die höchste Rentenerhöhung seit 1999.
Gleichzeitig erhalten Hartz IV Arbeitslosengeld II-Empfänger statt bisher 351 Euro monatlich nun 359 Euro im Monat. Diese Erhöhung betrifft auch die Bezieher der Grundsicherung im Alter beziehungsweise der Sozialhilfe.
Ein kleines Bonbon erhalten auch alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sinkt der einheitliche Beitragssatz von bisher 15,5 Prozent auf jetzt 14,9 Prozent. Der Gesetzgeber hatte nämlich dem Gesundheitsfonds ein ‘kleines’ Geldgeschenk in Höhe von 3,2 Milliarden Euro aus Steuergeldern zugesagt.
Zeitgleich wird ab Juli 2009 von den gesetzlichen Krankenkassen ein Hausarzt-Modell angeboten. Der Versicherte muss sich in dem Hausarzt-Modell zuerst zu seinem Hausarzt in Behandlung begeben und erhält von diesem dann eine Überweisung zum Facharzt. Einer der Anreize für dieses Modell der gesetzlichen Krankenkassen ist beispielsweise der Erlass der Praxisgebühr.
Und last but not least zahlt die Bundesagentur für Arbeit neuerdings bis zu 24 Monate lang das Kurzarbeitergeld, wobei die Bundesagentur ab dem siebten Monat sogar die vollständigen Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.
Nun sei dem Betrachter nur noch die Frage gestattet: Wer soll diese ganzen Mehrleistungen denn angesichts leerer Kassen bezahlen?
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