Artikel-Schlagworte: „gesetzliche Krankenversicherung“
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nach der letzten Gesundheitsreform ein Scherbenhaufen. Die Horrormeldungen zu den Finanzierungslöchern und den Stümpereien der letzten acht Jahre Gesundheitspolitik jagen einander. Nun kommen die Kosten der letzten Gesundheitsreform an den Tag. Schätzungen nach fehlen dem Gesundheitssystem im nächsten Jahr etwa 7,5 Milliarden Euro.
Aktuell haben wir in Deutschland ja die von Ulla Schmidt und der großen Koalition eingeführten ‘Staatsmedizin’ mit einheitlichem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Gesundheitsfonds, der die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einnimmt und die Gelder an die einzelnen Kassen verteilt. Dass dieser Fonds ja die Einladung zum Betrug desselben ist, dürfte inzwischen jeder mitbekommen haben.
Aber wo geht es nun hin mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Derzeit verhandeln die neuen Koalitionspartner CDU, CSU und FDP über die Details, wie der Karren gesetzliche Krankenversicherung wieder aus dem Dreck gezogen werden kann.
Dabei will Angela Merkel auch weiterhin und trotz der Finanzierungslücke in der GKV an dem von ihr eingeführten Gesundheitsfonds festhalten, allerdings mit einigen Einschnitten und Veränderungen in den Rahmenbedingungen.
Die FDP will den Gesundheitsfonds besser gestern als heute wieder einstampfen.
Daniel Bahr (FDP) stellte in einem Interview mit der FAZ das Ziel der Entkoppelung in einem Prämiensystem vor. Damit sollen die gesetzlichen Krankenkassen wieder zu einer Beitragsautonomie zurückkehren und zeitgleich den Gesundheitsfonds abzuwickeln.
Im Endeffekt wird es wahrscheinlich einen Kompromiss zwischen den beiden Standpunkten geben. Die CDU/CSU Fraktion will an der Deckelung des Zusatzbeitrages von derzeit einem Prozent rütteln, so dass die Mehrkosten alleine durch die Arbeitnehmer zu tragen sind. Wahrhaft ein Annus horribilis
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Nun, die Bundestagswahl ist gelaufen, und die angehende Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihren Rückzug aus der Gesundheitspolitik angekündigt. Jetzt geht es anscheinend auch dem Lieblingswerk von Frau Schmidt an den Kragen , dem Gesundheitsfonds.
Laut Medienberichten fehlen in der Kasse des Gesundheitsfonds nun zwischen sieben und neun Milliarden Euro. Zurückzuführen ist der Fehlbetrag zum einen auf die angespannte Wirtschaftslage, so dass die Einnahmen des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr nicht steigen werden. Zum zweiten rollt auf die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2010 eine Ausgabenwelle zu.
Eine Schätzung aus den Kreisen der gesetzlichen Krankenversicherung spricht von einem Defizit in der gesetzlichen Krankenkasse von zwischen sechs und neun Milliarden Euro.
Nun, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden steigen und die Leistungen werden weiter zusammengestrichen werden, wollen wir wetten ?
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Der Wunschtraum der derzeitigen Gesundheitsministerin (oder soll man angehende Auto-Exporteurin sagen
) Ulla Schmidt von 30 bis 50 gesetzlichen Krankenkassen rückt wieder ein Stück näher. Die FTD und auch Focus online melden, dass sich die beiden gesetzlichen Krankenversicherungen Gmünder Ersatzkasse und Barmer sich zu einer Krankenkasse zusammenschließen. Mit dieser Fusion wird dann die derzeit größte gesetzliche Krankenversicherung, die Techniker, dann wohl vom ersten Platz verdrängt.
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Noch eine Zahl aus dem Bereich des Gesundheitswesens.
So wurden im Jahr 2008 insgesamt 29,2 Milliarden Euro durch die gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel ausgegeben. Dazu muss man noch die 1,5 Milliarden Euro für Impfungen, die ja im Jahre 2008 zum ersten Mal durch die GKV übernommen wurden, hinzurechnen.
Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen 160,8 Milliarden Euro ausgegeben. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2007.
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In unserer Kategorie Zahlen Daten Fakten gibt es eine Zahl zu vermelden:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr 2009 einen Überschuss von 1,2 Milliarden Euro erzielt. Dabei betrugen die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2009 85,0 Milliarden Euro und die Ausgaben summierten sich auf 83,8 Milliarden Euro.
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Die Festbeträge in Deutschland sind 20 Jahre alt. Am 1. September 1989 wurden die Festbeträge für Arzneimittel eingeführt, damals für zehn Wirkstoffe. Heute gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung 439 Festbetragsgruppen, die etwa 73 Prozent der ärztlichen Verordnungen und etwa 43 Prozent des gesamten Umsatzes des Arzneimittelmarktes in der GKV abdecken.
Da kann man nur Happy Birthday Festbeträge anstimmen
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Die Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet ja immer wieder Grund zur Diskussion.
Gestern kamen die ersten Horrormeldungen über die neuen Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung. So sollen laut dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im nächsten Jahr ein Defizit in der GKV von etwa 10,5 Milliarden Euro entstehen. Diese Finanzierungslücke durch die noch nicht gebildeten Reserven des Gesundheitsfonds wird durch Darlehen des Bundes aufgefangen. Dadurch dürfte dann wohl auch klar sein, dass die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen werden.
Die einzige Möglichkeit den steigenden Beitragssätzen in der GKV zu entgehen (man bedenke die Bundestagswahl steht ja noch bevor) wäre, wenn das notwendige Darlehen des Bundes in Höhe von voraussichtlich 10,5 Milliarden Euro in ein ‘kleines’ Geldgeschenk, sprich einen Zuschuss umgewandelt werden würde.
Nähere Informationen gibt es beim Handelsblatt und auch bei der Ärztezeitung.
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Das Krankengeld für Selbstständige sorgt in der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch für Aufregung.
Nachdem ja eigentlich mit der Gesundheitsreform 2007 der Anspruch von Selbstständigen auf Krankengeld zum 1. Januar 2009 wegfallen sollte und die Regierung vor kurzem dann plötzlich die Änderungen des GKV-WSG (so der offizielle Name der Gesundheitsreform) stehen alle die zu dem Zeitpunkt in Aktion traten im Abseits. Denn bis zum 1. August 2009 müssen sich die insgesamt beinahe 1,2 Millionen Selbstständigen für eine der drei nachstehenden Möglichkeiten entscheiden, um auch weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche zu haben:
- Selbstständige können sich mit dem allgemeinen Beitragssatz von aktuell 14,9 Prozent versichern. Damit sind die Selbstständigen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben zeitgleich bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag.
- Zum Zweiten können Selbstständige sich mit dem ermäßigten Beitragssatz (aktuell 14,3 Prozent) in der GKV versichern. Dazu kann ein Wahltarif zusätzlich abgeschlossen werden
- Die dritte Möglichkeit ist die private Krankentagegeld-Versicherung.
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Wenn sich gesetzlich Krankenversicherte im Ausland in zahnärztliche Behandlung begeben, so muss dennoch ein Heil- und Kostenplan von der gesetzlichen Krankenversicherung abgesegnet werden. Ansonsten bleibt der Versicherte auf den Behandlungskosten sitzen. Zu diesem Schluss kommt das Bundessozialgericht in dem Urteil B 1 KR 19/08 R vom 30.Juni 2009.
In diesem Fall hatte eine Patientin sich von einem niedergelassenen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnersatz-Behandlung erstellen lassen und diesen auch durch die gesetzliche Krankenversicherung genehmigen. Allerdings ließ die Patientin die Behandlung nicht durchführen, sondern begab sich vielmehr nach zwei Jahren in Tschechien in Behandlung.
Die Rechnung des tschechischen Zahnarztes über 1800 Euro lehnte die AOK Baden-Württemberg als gesetzliche Krankenversicherung ab und bezahlte auch den gesetzlichen Festzuschuss nicht. Als Begründung für dieses Verhalten führte die GKV die fehlende, vorherige Genehmigung eines Heil- und Kostenplanes. Auch seien die niedergelassenen deutschen Zahnärzte benachteiligt, wenn Ärzte aus dem Ausland von der Genehmigungspflicht für Heil- und Kostenpläne befreit wären.
Nach den ersten zwei Instanzen lehnte auch das Bundessozialgericht (BSG) das Ansinnen der Patientin auf Kostenerstattung der Zahnersatzbehandlung ab.
Das Erfordernis vorheriger Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung durch die Krankenkasse gilt nicht nur für eine Behandlung im Inland, sondern auch in anderen EG-Mitgliedstaaten.
Auch sei laut Bundessozialgericht der fast zwei Jahre vorher genehmigte Heil-und Kostenplan, den die AOK Baden-Württemberg ja abgesegnet hatte, für diese Behandlung nicht wirksam. Entsprechend des zahnärztlichen Bundesmantelvertrages behält die Zusage nur sechs Monate ihre Gültigkeit. Danach müsse ein neuer Heil-und Kostenplan erstellt und genehmigt werden.
Die deutsche Zahnärzteschaft, allen voran die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) reagierte erfreut über das Urteil:
“Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klar gestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung. Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse Planungs- und Kostensicherheit.”
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Das Bundesozialgericht (BSG) hatte bereits vor einigen Tagen über die umstrittene Zuzahlung von 10 Euro im Vierteljahr bei einem Arztbesuch geurteilt (AZ: B 3 KR 3/08 R vom 25. Juni 2009). Dabei befand das BSG für nicht verfassungswidrig.
Das Bundessozialgericht ist der Meinung, dass sich die Praxisgebühr nahtlos in die sonstigen Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung einfüge und, wie schon mehrfach sowohl durch das BSG als auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, durchaus rechtmäßig sei.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist weder aufgrund des Sozialgesetzbuches SGB V noch aufgrund der Verfassung gezwungen, alles zu leisten, was vom medizinischen Stand der Dinge möglich wäre. Wichtige Punkte dabei sind, so das BSG, die Wirtschaftlichkeit und der Kostenaspekt.
Dabei ist der Gesetzgeber durchaus berechtigt, von Angehörigen einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Kostensenkung und um ein Kostenbewusstsein bei den GKV-Versicherten zu erwirken, eine Zuzahlung zu verlangen.
Dabei soll natürlich auch der einzelne Kassenpatient nicht über Gebühr belastet werden. Aus diesem Grunde sind die Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Härtefallregelung des SGB V auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen bzw. bei chronisch Kranken auf 1 Prozent des Jahreseinkommens begrenzt.