Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung legt die Verdienstgrenze fest, ab welchem Einkommen sich Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung versichern kann. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Zu beachten ist seit der letzten Gesundheitsreform auch die 3 Jahres Frist. Dies bedeutet, dass GKV-versicherte Arbeitnehmer erst dann in die PKV wechseln kann, wenn drei Jahre hintereinander das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen muss, bevor ein Wechsel in die PKV möglich ist.
Derzeit beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung 48.150 EURO.
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Stichwortverzeichnis
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- Zillmerung
- Sozialstation
- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- private Pflegeversicherung
- Unterhaltssicherung
- Vertragsarzt Kassenarzt
- Ordentliche Kündigung
- Kurortklausel
- Anlassbezogenheit
- Schadenminderungspflicht
Stand: 29.08.2008
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