Riester Rente
Die Riester-Rente ist ein private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Durch den Abschluss einer Riester Rente kommt der Versicherungsnehmer zum einen in den Genuß staatlicher Förderungen und darüber hinaus erhält man zumeist eine zusätzliche Steuererleichterung.
Diese Riester-Förderung gilt allerdings nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge, d.h. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt ein Zertifikat aus, in dem bestätigt wird, dass der einzelne Vertrag die Bedingungen für die staatlichen Zulagen erfüllt. Diese zertifizierten Riester-Renten werden über Lebensversicherer, Banken und Fondsgesellschaften angeboten, wobei man auch die einzelnen Varianten unterscheiden muss:
Riester-Renten in Form von
- privaten Rentenversicherungen
- Banksparpläne
- Fondssparpläne
Damit ein Riester-Vertrag ein Zertifikat erhält, gilt es natürlich einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Dazu gehört unter anderem:
- Die Riester-Verträge müssen garantieren, dass zu Beginn der Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich der staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet dies, dass das Vorsorgekapital vor Verlusten geschützt sein und bleibt in jedem Fall erhalten bleiben muss.
- Die Riester-Rente muss eine lebenslange Rente zusagen. Dies trifft bei den Lebensversicherungsunternehmen ohnehin zu. Bei Fondssparplänen oder einem Auszahlungsplan einer Bank muss ein Teil des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht werden. Über diese Rentenversicherung wird die monatliche Auszahlung ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fortgesetzt.
- Die Leistungen aus einer Riester Rente werden frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt.
- Die Abschlusskosten eines Riester Vertrages, also die Kosten der Vermittlung der Riesterrente anfallen, müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden. Diese Regelung ist für alle seit dem Jahr 2005 abgeschlossen Verträge verbindlich.
- In der Ansparphase einer Riester Rente können einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Vertrag entnommen werden.
Die Auszahlungen aus der Riester-Rente werden in voller Höhe besteuert.
Wer bekommt staatliche Förderungen?
Die staatliche Förderung erhalten folgende Personenkreise:
- Arbeitnehmer, die ind er gesetzlichen Rente versicherungspflichtig sind
- Auszubildende
- pflichtversicherte Selbstständige
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder ALG II-Empfänger
- Ehepartner von Förderberechtigten, die kein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausüben. Um die Förderungen zu erhalten müssen diese einen eigenen Riestervertrag abschließen und das Paar darf nicht dauerhaft getrennt leben. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner eine zertifizierte Riester-Rente mit seinem Sparbetrag bespart.
Die staatliche Zulage müssen beantragt werden. Der Versicherte muss dafür einen Antrag stellen und kann alles Weitere seiner Versicherungsgesellschaft überlassen, denn zumeist beantragt die Versicehrungsgesellschaft die staatlichen Zulagen jedes Jahr automatisch.
Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Riester-Rente gerne zur Verfügung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Rentenversicherung
- Versicherungsfachmann
- Antrag Ablehnung
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Folgeprämie
- Beitrag
- Sachversicherung
- Anlassbezogenheit
- Altersvorsorgeversicherung
- Gesundheitsprüfung
Stand: 04.07.2009
© versicherungguenstig.com
