Stichwortverzeichnis Versicherung
- 3 Jahres Frist
- Angestellte beziehungsweise Arbeitnehmer können sich seit dem 2.2.2006 erst dann in der privaten Krankenversicherung ( PVK ) versichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat.
- Abdingung
- Als Abdingung wird eine Vereinbarung zwischen dem behandelnden Arzt und einem Privatpatienten bezeichnet.
- Ablaufleistung
- Die Ablaufleistung einer kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung ist der Betrag, der bei Vertragsende des Vertrages an den Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten ausgeschüttet wird.
- Abschlusskosten
- Abschlusskosten sind einmalige Aufwendungen beim Vertragsabschluss.
- Abschlusskosten Krankenversicherung
- Abschlusskosten entstehen im Bereich der privaten Krankenversicherung bei Neugeschäft durch anfallende Provisionen, durch die Bearbeitung des Antrags und die Risikoprüfung.
- Abschlusskostenquote
- Die Abschlusskostenquote geht zusammen mit der Schadensquote und auch der Verwaltungskostenquote in die versicherungswirtschaftliche Ergebnisquote ein.
- Abschlussprovision
- Der Begriff Abschlussprovision bezeichnet die Bezahlung für die vermittelte Versicherung, sprich den Geschäftsabschluss.
- Absicherung für den Sterbefall
- Eine Absicherung für den Sterbefall ist zur Hinterbliebenenversorgung sinnvoll.
- Abtretung
- Als Abtretung oder auch Zession bezeichnet man die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen.
- Akupunktur
- Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin, und in der PKV zumeist unter dem Begriff alternative Heilmethoden in den Tarifbeschreibungen angesiedelt.
- Alkoholklausel
- Die Alkoholklausel besagt laut MB/KT94 dass eine Krankentagegeld-Versicherung frei von Leistungen ist, wenn Alkohol-Abusus im kausalen Zusammenhang zu dem Versicherungsfall steht.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder auch kurz AGB genannt beinhalten für eine Anzahl von Verträgen aufgestellte 'typisierte' Bedingungen.
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Als allgemeine Krankenhausleistungen werden im Bereich der Krankenversicherung die medizinisch indizierten Leistungen im Rahmen der stationären Behandlung bezeichnet.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen kapitalbildende Lebensversicherung
- Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung regeln die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, des Versicherungsnehmers und des Versicherungsunternehmens.
- Altersarmut
- Als Altersarmut die Folgen der immer häufiger anzutreffende zu geringen Altersrente bezeichnet.
- Altersvorsorge
- Die Altersvorsorge dient zur Sicherung des Lebensstandarts im Rentenalter.
- Altersvorsorgeversicherung
- Eine Altersvorsorgeversicherung baut eine zusätzliche private Rente auf.
- Alterungsrückstellung
- Die Alterungsrückstellung wird von den Versicherungsgesellschaften investiert und späterhin zur Senkung von etwaigen Beitragsanpassungen der älteren Versicherten verwendet.
- Alterungsrückstellungsquote
- In der PKV stellt die Alterungsrückstellungsquote dar, in welchem Verhältnis die vorhandenen Alterungssrückstellungen zu den Beitragseinnahmen stehen
- Ambulante Behandlung
- Als ambulante Behandlung wird in den Tarifen der privaten Krankenversicherung die vom Arzt in der Arztpraxis, in der Wohnung des einzelnen Patienten oder im jeweiligen Krankenhaus verrichtete Heilbehandlung bezeichnet.
- Ambulante Ergänzungsversicherung
- Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und deren Familienangehörige besteht die Möglichkeit, Behandlungskosten welche durch die GKV nicht (mehr) übernommen werden, durch eine ambulante Ergänzungsversicherung abzudecken.
- Anfechtung
- Die Versicherungsgesellschaft kann die Annahme eines Versicherungsvertrages anfechten. Dies bedeutet dass der Versicherungsvertrag von Anfang an für nichtig erklärt wird.
- Angeborene Leiden
- Ein wichtiger Punkt im Rahmen der Kindernachversicherung sind angeborene Leiden und Geburtsanomalien.
- Anlassbezogenheit
- Anlassbezogenheit Vermittlerrecht
- Annahme
- Die Annahme eines Versicherungsantrages ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
- Annahmeerklärung
- In der privaten Krankenversicherung ist die Annahmeerklärung eine Bestätigung der Krankenversicherungsgesellschaft, dass er den Antrag zu den vereinbarten Konditionen angenommen wurde.
- Annexvertrieb
- Gewerbetreibende, die nebenberuflich Versicherungen als Nebenleistungen anbieten, wie z.B. Reisebüros etc., bezeichnet man als Annexvertrieb.
- Anrechnungsbetrag
- In der privaten Krankenversicherung ist der Anrechnungsbetrag der Gegenwert der für den Versicherungsnehmer bereits gebildeten Alterungsrückstellung.
- Anschlussheilbehandlung
- Unter dem Begriff Anschlussheilbehandlungen sind stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen, die sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung anschließen.
- Anthroposophische Medizin
- Als anthroposophische Medizin wird eine Heilkunst bezeichnet, welche die 'klassische' Schulmedizin und Geisteswissenschaft kombiniert.
- Antrag Ablehnung
- Dem Versicherungsunternehmen ist es überlassen, einen Antrag anzunehmen oder auch den Antrag mit einer Ablehnung zurückzuweisen.
- Anzeigepflicht
- Die Anzeigepflicht hilft der Versicherungsgesellschaft das zu versichernde Risiko einzuschätzen und zu kalkulieren.
- Arbeitgeberbescheinigung
- Die Arbeitgeberbescheinigung wird von der gesetzlichen oder auch der privaten Krankenversicherung an die Versicherten augestellt, damit der Arbeitgeber die Höhe des Arbeitgeberzuschusses berechnen können.
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass die Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall vorübergehend eingeschränkt ist.
- Arglistige Täuschung
- Arglistige Täuschung im Versicherungsantrag kann zur Anfechtung des Vertrages führen.
- Ausbildungsversicherung
- Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, mit der die Ausbildung eines Kindes finanziell abgesichert werden kann.
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Die Auslandsreise-Krankenversicherung trägt die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland.
- Basistarif
- Der Basistarif wird zum 1.1.2009 in der privaten Krankenversicherung eingeführt und ersetzt den bis dahin gültigen Standardtarif.
- Beispielrechnung
- Als Beispielrechnung wird die Hochrechnung zur Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung bezeichnet.
- Beitrag
- Als Beitrag wird die zu zahlende Prämie für den gewünschten Versicherungsschutz bezeichnet.
- Beitragsanpassung
- Beitragsanpassungen sind ein notwendiges Übel in der privaten Krankenversicherung.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Verdienstgrenze in der Sozialversicherung.
- Beitragsdepot
- Als Beitragsdepot wird ein Guthabenkonto bei einer Versicherungsgesellschaft, das eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung bedient, bezeichnet.
- Beitragsrückerstattung
- Beitragsrückerstattung bezeichnet eine jährliche Rückzahlung von nicht verbrauchten Sicherheitsreserven.
- Beitragssatz
- Der Beitragssatz bezeichnet den prozentualen Anteile des Gehaltes, der an die Sozialversicherung bezahlt wird.
- Beleihung
- Information zur Beleihung einer Lebensversicherung (Policendarlehen)
- BEMA
- Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) ist die Basis für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen in der GKV.
- Berufskrankheitenverordnung
- In der Berufskrankheitenverordnung (BKV) (Fassung vom 31.10.1997) sind die anerkannten Berufskrankheiten festgehalten und definiert.
- Berufsunfähigkeit
- Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der erlernte oder der derzeit ausgeübte Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient zum finanziellen Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
- Betriebliche Altersversorgung
- Die Aufgabe der Betrieblichen Altersversorgung ist die Ergänzung der privaten Vorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung aller Arbeitnehmer.
- Betriebliche Altersvorsorge
- Die Betriebliche Altersvorsorge umfasst alle fünf Durchführungswege, wie zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds.
- Betriebskennzahlen
- Der Begriff Betriebskennzahlen steht als alternative Bezeichnung für den Kennzahlenkatalog des PKV Verbandes.
- Betriebskrankenkasse
- Online Vergleichsrechner für die gesetzliche Krankenkassen
- Betriebskrankenkassen
- Infos und Online Vergleichsrechner für die gesetzliche Krankenversicherungen
- Bezugsrecht
- Das Bezugsrecht ist die vertragliche Vereinbarung, wer die Leistungen einer Lebensversicherung im Versicherungsfall erhält.
- Bruttoprämie
- Als Bruttoprämie wird die Summe aus Nettoprämie zuzüglich der in die Versicherungsprämie eingerechneten Sicherheitsreserven für den Versicherungsschutz bezeichnet.
- BU
- BU ist die Abkürzung für Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch Berufsunfähigkeit
- Deckungskapital
- Als Deckungskapital wird das Kundenguthaben in einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung bezeichnet.
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterter Dienstunfähigkeitsklausel, d.h. auch das Risiko der Beamten dienstunfähig zu werden ist mit versichert.
- Direktversicherung
- Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der Entgelt in eine Altersversorgung umgewandelt wird.
- Direktzusage
- Die Pensionszusage bietet den Arbeitgebern eine Möglichkeit Führungskräften eine zusätzliche steuerlich begünstigte Altersversorgung zu bieten
- Dynamik
- Die Dynamik ist eine turnusmäßige Erhöhung sowohl der Beiträge als auch der Versicherungssumme eines Vertrages.
- EBM
- Ähnlich wie die Gebührenordnung für Ärzte ist der EBM ein Verzeichnis, anhand dessen ambulante Leistungen der Vertragsärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden.
- Ehegattennachversicherung
- In der PKV entfallen die allgemeine Wartezeit für den Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige private Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschliessung beantragt wird.
- Eigenkapitalquote
- Eigenkapitalquote
- Einmalbeitrag
- Mit einem Einmalbeitrag wird, wie der Name schon sagt, der Beitrag in eine sofort beginnende Rente in einer Summe bezahlt.
- Eintrittsalter
- Das Eintrittsalter beziffert das Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn.
- Erstprämie
- Die Erstprämie ist die Zahlung des ersten Beitrags einer Versicherung nach Vertragsschluss und bei Versicherungsbeginn.
- Erwerbsminderungsrente
- Die Erwerbsminderungsrente löst nach der Rentenreform 1999 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente ab.
- Erwerbsunfähigkeit
- Die Erwerbsunfähigkeit tritt ein, wenn die Arbeitskraft entweder durch Krankheit oder Unfall dauerhaft ausfällt.
- Festbetrag
- Als Festbetrag wird der Betrag bezeichnet, den die gesetzliche Krankenversicherung maximal für ein Medikament bezahlt.
- Folgeprämie
- Die Folgeprämie bezeichnet den regelmäßig zu bezahlenden Beitrag nach dem Beginn der Versicherung und Zahlung der Erstprämie.
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet zum einen eine Versicherungsleistung für den Todesfall an und legt gleichzeitig den Sparanteil des Beitrags in Wertpapiere an. Damit ist eine Teilnahme an der Entwicklung der Kapitalmärkte mit den damit verbundenen Gewinnchancen sichergestellt.
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der privaten Rentenversicherung, in der die Beiträge der Versicherten nicht festverzinsliche Anlagen investiert, sondern in Investmentfonds.
- Formeller Versicherungsbeginn
- Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des rechtlich für Versucherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft bindenden Vertragsabschlusses.
- Freie Heilfürsorge
- Die freie Heilfürsorge ist eine kostenlose Krankenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, z.B. Zeit- und Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutz, Polizei.
- Gebrauchte Lebensversicherungen
- Der Verkauf einer Kapitallebensversicherung ist die sinnvollere Alternative zur Kündigung einer Lebensversicherung. In diesem Zusammenhang spricht man von gebrauchten Lebensversicherungen oder Zweitmarkt-Policen.
- Gebührenordnung
- Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein Verzeichnis, in dem die Gebühren und Entgelte für ärztliche Leistungen zusammengefasst sind.
- Gebührenordnung Zahnärzte
- Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung für zahnärztliche Leistungen.
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Die Leistungen eines Heilpraktikers werden zumeist entsprechend Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH 85) abgerechnet.
- Gemischte Krankenanstalten
- Als gemischte Krankenanstalten werden Krankenhäuser bezeichnet, die neben den üblichen Krankenhausleistungen auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
- Generationenvertrag
- Der Generationenvertrag ist die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Gerichtsstand
- Der Gerichtsstand für Klagen gegen eine private Krankenversicherung ist im § 17 MB/KK 94 beziehungsweise MB/KT 94 geregelt.
- Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
- Die Gesellschafter - Geschäftsführer Versorgung bietet sehr interessante Möglichkeiten für die Unternehmen.
- gesetzliche Krankenkasse
- siehe auch gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. In Deutschland gibt es insgesamt 534 voneinander unabhängige gesetzliche Krankenkassen (Stand 12/2000).
- gesetzliche Unfallversicherung
- Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist einer der Versicherungszweig in der deutschen Sozialversicherung.
- Gesundheitsfonds
- Der Gesundheitsfonds ist das Herzstück des GKV-WSG.
- Gesundheitsprüfung
- Die Gesundheitsprüfung dient dem Versicherungsunternehmen zur Einschätzung des persönlichen Versicherungsrisikos des Antragstellers oder der versicherten Person.
- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist der zweite Schritt nach dem GKV-Modernisierungsgesetz, um den Wettbewerb die Qualität und die Wirtschaftlichkeit im deutschen Gesundheitswesen zu stärken.
- Heilmittel
- Unter dem Begriff Heilmittel versteht man physikalische Leistungen.
- Hilfsmittel
- Hilfsmittel sind laut Sozialgesetzbuch SGB V § 33 Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, welche im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
- Härtefallregelung
- GKV-Versicherte müssen nur Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze leisten. Danach greift die Härtefallregelung.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob jemand versicherungspflichtig oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
- Kapitallebensversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. In Deutschland gibt es insgesamt 534 voneinander unabhängige gesetzliche Krankenkassen (Stand 12/2000).
- Kassenärztliche Vereinigungen
- Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die eine Zulassung zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten haben, gehören einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an.
- Kennzahlenkatalog
- Die Unternehmenskennzahlen oder auch Kennzahlenkatalog genannt dienen dazu, die Leistungsfähigkeit einzelner Versicherungsgesellschaften im PKV Bereich besser beurteilen zu können.
- Kindernachversicherung
- Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen bei der Nachversicherung von Neugeborenen und der Versicherungsschutz beginnt (technischer Beginn) am Ersten des Geburtsmonats. Auch die Gesundheitsprüfung entfällt bei der Kindernachversicherung
- Klassische Lebensversicherung
- Die klassische Lebensversicherung ist eine gemischte Lebensversicherung, sowohl der Todesfall als auch der Bereich der Altersversorgung ist mit versichert.
- Klinik Card Versichertenkarte
- Die Versichertenkarte oder auch Klinik-Card dient als Ausweis des PKV-Versicherten gegenüber dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Falle einer Behandlung.
- Kontrahierung
- Als Kontrahierungszwang wird die Pflicht zur Annahme eines Angebotes beim Abschluss eines Vertrages seitens einer privaten Krankenversicherung bezeichnet.
- Kostenübernahmeerklärung
- Mit der Kostenübernahmeerklärung oder auch Kostenübernahmebestätigung bestätigt die private Krankenkasse (PKV), dass der Versicherer für anfallende Kosten eines Krankenhausaufenthaltes eintritt.
- Krankenhaus
- Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung, in der durch ärztliche und pflegerische Leistungen die Krankheiten, Beschwerden oder körperlichen Schäden festgestellt und therapiert oder gelindert werden.
- Krankenhaustagegeld
- Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet für jeden Tag der medizinisch notwendigen stationären Behandlung den vertraglich vereinbarten Tagessatz.
- Krankenkasse
- siehe auch Krankenversicherung
- Krankenkassen Beitragssätze
- Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die Beitragsforderung an ihre Mitglieder anhand der am jeweils zum 1.7. jeden Jahres festgelegten Beitragssätzen.
- Krankenkassenbeitrag
- Der Krankenkassenbeitrag stellt die Forderung der Krankenversicherung an die Mitglieder dar.
- Krankenkassensätze
- Beachten Sie hierfür auch Krankenkassen Beitragssätze.
- Krankenkassentarife
- Krankenkassentarife sind im Rahmen der GKV vorgegeben anhand des SGB. Im Bereich der PKV sind die Kombinationsmöglichkeiten sehr flexibel.
- Krankenkassenvergleich
- Ein Vergleich der Krankenkasse ist sinnvoll, um die preisgünstigste Krankenkasse zu finden.
- Krankentagegeld-Versicherung
- Die Krankentagegeldversicherung dient zur Absicherung des Verdienstes und schützt vor Einkommensverlusten bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
- Krankenversicherung
- Eine Krankenversicherung bietet die Übernahme des Kostenrisikos im Gesundheitsbereich.
- Krankenversicherung Beamte
- Die Krankenversicherung für Beamte ist die Kombination der Leistungen der Beihilfestelle für Gesundheitskosten und der privaten Restkostenversicherung.
- Krankenversicherung DO-Angestellter
- Der Dienstordnungsangestellte befindet sich zwar in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis, allerdings gelten für den Dienstordnungsangestellten beamtenrechtliche Grundsätze.
- Krankenversicherungspflicht
- Die Pflicht, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, ist von einigen Faktoren wie z.B. Höhe des Einkommens, beruflicher Status etc. abhängig.
- Krankenversicherungsvergleich
- Ein Krankenversicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit eine krankenversicherung mit optimalen Preis-/Leistungsverhältnis zu finden.
- Krankenversicherungsvertrag
- Der Versicherungsvertrag z.B. in der privaten Krankenversicherung ist ein Vertrag für den das BGB gilt. Der Versicherungsvertrag wird zwischen der Krankenversicherungs-Gesellschaft und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen.
- Krankenzusatzversicherung
- Eine Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen eine Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so daß Sie praktisch ohne weitere finanzielle Belastung die optimale Gesundheitsversorgung angedeien lassen können.
- Krankheitskostenvollversicherung
- Die Krankheitskostenvollversicherung bietet den vollständigen Versicherungsschutz für das gesamte Krankheitskostenrisiko.
- Krankheitskostenzusatzversicherung
- Eine Krankheitskostenzusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte in einzelnen Bereichen.
- Kuren
- Eine Kur dient der Prophylaxe einer gesundheitlichen Fehlentwicklung, der Besserung des Gesundheitszustandes oder der Genesung nach einer akuten Erkrankung.
- Kurortklausel
- Die Kurortklausel in der privaten Krankenversicherung sagt aus, dass eine private Krankenversicherung keine Leistungen für die ambulante Behandlung in einem Heilbad oder Kurort erbringen muss.
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Natürlich kann der Versicherungsnehmer seine Krankenversicherung kündigen.
- Kündigung wegen Beitragsanpassung
- Nach einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Verträge der betroffenen Personen.
- Kündigungsrücknahme
- Wenn ein Versicherungsnehmer seine Krankenversicherung gekündigt hat, so kann er diese Kündigung auch mit einem Antrag auf Kündigungsrücknahme auch rückgängig machen.
- Lebensversicherung
- Die Lebensversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit eine Altersversorgung aufzubauen und auch gleichzeitig Ihre Hinterbliebenen zu versorgen.
- Leistungsquote
- Die Leistungsquote sagt aus, wie viel der Privatversicherte von seinen Versicherungsbeiträgen für die private Krankenversicherung direkt oder indirekt wieder zurück erhält.
- Materieller Versicherungsbeginn
- Ab dem materiellen Versicherungsbeginn tritt die Versicherungsgesellschaft für Versicherungsschutz für ab diesem Zeitpunkt eintretende Versicherungsfälle ein.
- Morbidität
- Grundsätzlich kann man die Morbidität als Gesundheitsindikator bezeichnen.
- Musterbedingungen MB KK 94
- Für die private Krankenversicherung gelten die Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung (MB/KK 94).
- Mutterschutz Gesetzliches Beschäftigungsverbot
- Werdende Mütter stehen ab der sechsten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin unter dem Mutterschutz.
- Negativliste für Arzneimittel
- Die Negativliste für Arzneimittel ist seit dem 1.7.1991 wirksam und entbindet die gesetzlichen Krankenkassen von der Leistung für bestimmte Arzneimittel.
- Negativliste für Hilfsmittel
- Mit der Negativliste für Hilfsmittel entfiel die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für diverse Hilfsmittel.
- Nettoverzinsung
- Die Kennzahl Nettoverzinsung zeigt, welche Verzinsung eine Versicherungsgesellschaft aus den Kapitalanlagen erzielt.
- Obliegenheiten
- Von Obliegenheiten spricht man bei einem Versicherungsvertrag und benennt damit die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.
- Obliegenheiten Beispiele
- Bei Versicherungsverträgen bestehen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bzw der versicherten Person zur Anzeige von Versicherungsfällen und der Mitteilung versicherungsrelevanter Daten.
- Ombudsmann
- Der Ombudsmann bietet seit 2001 bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft eine neutrale und unabhängige aussergerichtliche Schlichtung.
- Ordentliche Kündigung
- Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt drei Monate.
- Pensionsfonds
- Pensionsfonds sind ein Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
- Pensionskasse
- Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der bAV.
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegebedürftigkeit beschreibt den Zustand, in dem eine Mensch durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande ist, alltägliche Aktivitäten zu verrichten.
- Pflegegutachten
- Pflegegutachtens
- Pflegekassen
- Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung (SPV).
- Pflegestufe
- Eine Pflegestufe wird durch die Pflegekasse unter Berücksichtigung eines Pflegegutachtens vergeben.
- PKV-Verband der privaten Krankenversicherung
- Dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) gehören 48 Versicherungsgesellschaften als ordentliche Mitglieder an.
- Portabilität
- Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass alle, die zum Wechsel aus einem 'normalen' PKV-Tarif in den Basistarif berechtigt sind, die bisher angesparten Alterungsrückstellungen in der PKV von einer Versicherungsgesellschaft zu einem anderen Versicherer mitnehmen können.
- private Krankenkasse
- Finden Sie hier Informationen unter private Krankenversicherung
- private Krankenvollversicherung
- Weitere Ausführungen erhalten Sie unter private Krankenversicherung.
- private Krankenzusatzversicherung
- Sie finden ausführliche Informationen unter Krankenzusatzversicherung
- private Pflegeversicherung
- Die Private Pflegeversicherung (PPV) ist laut SGB XI für alle privat Krankenvollversicherten eine Pflichtversicherung
- Private Rentenversicherung
- Die private Rentenversicherung dient zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, um den Lebensstandart auch im Alter erhalten zu können.
- private Zusatzkrankenversicherung
- Sie finden ausführliche Informationen unter Krankenzusatzversicherung
- Rehabilitation
- Unter der Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beispielsweise nach einem Unfall.
- Rentenversicherung
- Siehe auch Private Rentenversicherung
- RfB-Quote
- Die RfB-Quote spiegelt wider, in welchem Umfang finanzielle Mittel für die Beitragsentlastung in Relation zur Beitragseinnahmen bei einem privaten Krankenversicherer oder für Barausschüttungen zukünftig zur Verfügung stehen.
- Riester-Rente
- Die Riester-Rente ist ein private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird
- Risikolebensversicherung
- Die Risikolebensversicherung deckt nur das Todesfallrisiko ab und bildet kein Kapital für eine zusätzliche Altersversorgung.
- Risikostrukturausgleich
- Risikostrukturausgleich
- Risikozuschlag
- Ein Risikozuschlag spiegelt das Ergebnis der Risikobeurteilung in der privaten Krankenversicherung wider.
- Rückdeckungsversicherung
- Die Rückdeckungsversicherung dient dazu, das Bilanzierungsrisiko bei einer Pensionszusage aus dem Unternehmen auszulagern.
- Rückdeckungsversicherung zur Direktzusage
- siehe auch Rückdeckungsversicherung
- Rückdeckungsversicherungen
- Mehr Infos erhalten Sie unter Rückdeckungsversicherung
- Rückversicherung
- Die Rückversicherung dient dem Versicherungs-Unternehmen zur Absicherung gegen sehr hoher Einzelrisiken oder auch gegen nicht kalkulierbare Vermögensschäden beispielsweise durch Katastrophen.
- Rürup-Rente
- Sachleistungsprinzip
- Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nach dem Sachleistungsprinzip.
- Sachversicherung
- Unter Sachversicherung versteht man die Versicherungsarten, welche dem Versicherungsschutz von Sachen und Werten und der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken dienen.
- Sanatorium
- Als Sanatorium (Heilanstalt) wird meistens eine Kurklinik oder ein Kurbad bezeichnet.
- Sanatoriumsbehandlung
- Eine Sanatoriumsbehandlung verfolgt die gleichen Ziele wie eine Kur.
- Schadenminderungspflicht
- Die Schadenminderungspflicht ist eine der Obliegenheiten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt wurden.
- Schadenquote
- Die Schadensquote zeigt auf, in welcher Höhe Beitragseinnahmen umgehend wieder in Leistungen oder Schadenszahlungen und Alterungsrückstellung einfließen.
- Schadenrichtlinie
- Die dritte EG-Richtlinie ist für die Schaden-, Unfall-, Kredit-, Rechtsschutz- und auch die private Krankenversicherung wichtig.
- Schadensregulierung
- Eine Schadensregulierung umreißt den gesamten Ablauf nach einem Schadensfall.
- Selbstbeteiligung
- Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) beschreibt den Anteil, welchen der Versicherungsnehmer in der PKV im Schadensfall selbst zu tragen hat.
- Selbstständige Tätigkeit
- Wer eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit entsprechend Paragraph 5 Abs. 5 SGB V ausübt, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Selbstständige kann sich in der privaten Krankenversicherung krankenversichern.
- Solidaritätsprinzip
- Das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung ist mit wenigen Worten durch die Formulierung 'Einer für alle, alle für einen' umschrieben.
- Solvabilität
- Unter Solvabilität ist die Ausstattung mit Eigenmitteln eines Versicherers zu verstehen und beschreibt das Verhätlnis zwischen Beitragseinnahmen, Schäden und Eigenkapital.
- Soziale Pflegeversicherung
- Die Soziale Pflegeversicherung ist laut SGB XI eine Pflichtversicherung innerhalb der Sozialversicherung.
- Sozialgesetzbuch
- Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die Vielzahl von einzelnen Sozialversicherungsgesetzen zusammen.
- Sozialstation
- Unter Sozialstationen versteht man lokale oder regionale Einrichtungen, die ambulante sozialpflegerische Dienste durch Fachkräfte und Helfer anbieten.
- Sozialversicherung
- Unter dem Begriff Sozialversicherung wird ein ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherungen verstanden.
- Sozialversicherungsabkommen
- Als Sozialversicherungsabkommen wird der Vertrag zwischen zwei Sozialversicherungsträgern aus unterschiedlichen Nationen bezeichnet.
- Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungsträger sind Einrichtungen, welche Versicherungsleistungen der sozialen Sicherheit erbringen.
- Sparanteil
- Der Begriff Sparanteil ist eine andere Bezeichnung für die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung.
- Spartentrennung
- Die Spartentrennung beschreibt die gesetzliche Vorgaben, dass bestimmte Versicherungszweige in einem Versicherungsunternehmen allein zu betreiben sind.
- Standardtarif
- Der Standardtarif muss von allen privaten Krankenversicherern angeboten werden.
- Standardversicherung für Rentner
- Unter der Standardversicherung für Rentner versteht man, wenn sich ein Rentner in dem noch bis 1.1.2009 geöffneten Standardtarif krankenversichert.
- Stationäre Zusatzversicherung
- Mit der stationären Zusatzversicherung bieten die privaten Krankenversicherer den gesetzlich Versicherten die Möglichkeit an, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu verbessern.
- Sterbegeld
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- Sterbegeldversicherung
- Die Sterbegeldversicherung dient dazu, das finanzielle Risiko einer Beerdigung zu versichern.
- Sterbegeldversicherungen
- siehe auch Sterbegeldversicherung
- Subsidiarität
- Die Subsidiarität bestimmt, in welcher Reihenfolge mehrere Leistungsträger in Anspruch genommen werden.
- Tarif
- In einem Tarif werden die detaillierten Leistungen einer Versicherungsart, gegliedert nach den versicherten Risiken, festgehalten.
- Tarifwechsel
- Ein privat Versicherter kann innerhalb einer Versicherungsgesellschaft den PKV-Tarif wechseln.
- Technischer Beginn
- Der technische Beginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer Beiträge für die Versicherung zu zahlen hat.
- Teilstationäre Behandlung
- Teilstationäre Behandlungen sind Krankenhausleistungen, bei denen der Patient weniger als 24 Stunden im Krankenhaus verbringt.
- Unfall
- Laut den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 99) liegt ein Unfall dann vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen bleibende, unfreiwillige Gesundheitsschädigung hervor ruft.
- Unterhaltssicherung
- Im Unterhaltssicherungs-Gesetz (USG) sind die Unterhaltspflichten des Staates für Wehrpflichtige und deren Familienangehörigen geregelt.
- Unterstützungskasse
- Die Unterstützungskasse ist einer der Durchführungswege der bAV
- Verbandmittel
- Unter Verbandmittel sind laut Bundesverband Medizintechnologie e.V. medizinische Produkte zu verstehen, die der Verhütung, Versorgung und/oder Behandlung von Wunden bzw. der Stabilisierung, Immobilisation, funktionalen Mobilisation und/oder Kompression von Körperteilen dienen.
- Verbraucherinformation
- Bei Vertragsabschluss sind dem Versicherungsnehmer oder besser dem Antragssteller seit dem 1.1.1995 neben den Versicherungsbedingungen auch Verbraucherinformationen auszuhändigen.
- Vergleich Krankenversicherung
- weitere Informationen erhalten Sie unter Krankenversicherungsvergleich.
- Vergleich Private Krankenversicherungen
- siehe auch Krankenversicherungsvergleich
- Vermittler
- Unter dem Oberbegriff Vermittler finden sich alle Personen, die Versicherungsverträge vermitteln.
- Vermittlungsagent
- Der Vermittlungsagent ist ein Versicherungsvermittler, der allerdings vom Versicherungsunternehmen nicht mit Abschlussvollmacht ausgestattet wurde.
- Versicherer
- Der Begriff Versicherer ist eine andere Bezeichnung für das Versicherungsunternehmen oder die Versicherungsgesellschaft.
- Versicherte Person
- Bei einem Krankenversicherungsvertrag wird das Kostenrisiko der versicherten Person abgedeckt
- Versichertenkarte
- Die Versichertenkarte ist für die gesetzlich Krankenversicherten der Ausweis gegenüber dem behandelnden Kassenarzt.
- Versicherungen Berufsanfänger
- Da Berufsanfänger noch praktisch keine Leistungen von den gesetzlichen Versicherungen erhalten, ist es sinnvoll die Bereiche Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Altersversorgung privat zu versichern.
- Versicherungsagent
- Unter einem Versicherungsagent versteht man den selbstständigen Versicherungsvertreter oder auch den angestellten Versicherungsaussendienstler.
- Versicherungsanstalten
- Die Sozialversicherung ist gegliedert in gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung.
- Versicherungsaufsicht
- Die Aufsicht über das Versicherungswesen liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen ist die Aufsicht über Versicherungsunternehmen geregelt.
- Versicherungsbeginn
- Unter dem Begriff Versicherungsbeginn sind drei unterschiedliche Zeitpunkte zusammengefasst.
- Versicherungsbestand
- Als Versicherungsbestand bezeichnet man im Versicherungsgewerbe die Summe aller bestehender Versicherungsverträge bei einem Versicherungsunternehmen.
- Versicherungsfachmann
- Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) ist die Mindestqualifikation für Versicherungsvertreter im Versicherungsvertrieb.
- Versicherungsfall
- Der Begriff Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung steht für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person (VP) wegen einer Krankheit oder Unfallfolgen.
- Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote
- In der privaten Krankenversicherung gibt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote den Anteil der Jahresprämieneinnahme an, der nach Abzug der Schäden und Kosten dem Versicherungsunternehmen unterm Strich übrig bleiben.
- Versicherungsmakler
- Ein Versicherungsmakler vermittelt Verträge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern.
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Als versicherungsmedizinischer Zuschlag wird der Zuschlag für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko in der privaten Krankenversicherung bezeichnet.
- Versicherungsnehmer
- Die Vertragsparteien des Versicherungsvertrages sind das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer.
- Versicherungsperiode
- Die Versicherungsperiode bezeichnet laut dem §9 VVG den Zeitraum, nach welchem die Prämie berechnet wird.
- Versicherungspflicht Azubis
- Personen die ein Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz aufnehmen, sind versicherungspflichtig.
- Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern
- Vom Grundsatz her sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Versicherungspflicht bei Rentnern
- Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen unterliegen einer Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Sobald ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Fachhochschulen aufgenommen wird, tritt die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung ein. Dies regelt der Paragraph 5 (1) Nr.9 SGB V.
- Versicherungspflicht GKV
- Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Versicherungspflicht Praktikanten
- Ähnlich wie für Studenten unterliegen Praktikanten einer eigens geregelten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung ist ausschlaggebend dafür, ob ein Arbeitnehmer der versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse ist oder nicht.
- Versicherungsschein
- Die Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein auszufertigen.
- Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz wird die vertraglich beschriebene Leistung des Versicherungsunternehmen gegenüber des Kunden im Leistungsfall genannt.
- Versicherungsunternehmen
- Laut dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein Versicherungsunternehmen.
- Versicherungsvermittler
- Unter dem Oberbegriff Versicherungsvermittler sind folgende Personen anzusiedeln:
- Versicherungsvertrag
- Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis, quasi die Gewährung von Versicherungsschutz, zum Gegenstand hat.
- Versicherungsvertragsgesetz
- Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der rechtliche Rahmen für den Versicherungsvertrag.
- Versicherungsvertreter
- In Deutschland sind Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter) meistens selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB.
- Versorgungsempfänger
- Beamte, die aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand versetzt werden, werden Versorgungsempfänger genannt
- Vertragsarzt Kassenarzt
- Als Vertragsarzt oder Kassenarzt ist jeder Arzt, der zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen oder ermächtigt ist, bezeichnet.
- Vertragsbeginn formeller Beginn
- Der formelle Beginn oder Vertragsbeginn eines Versicherungsvertrages ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Vertreter
- Ein Vertreter ist Zusammenhang mit Versicherungen der selbstständige Handelsvertreter entsprechend § 84 HGB beziehungsweise der Versicherungsvertreter.
- Verwaltungskosten
- Zu den Verwaltungskosten zählen unter anderem auch Personal-, Sach- und Werbungskosten und dergleichen mehr.
- Verwaltungskostenquote
- Die Verwaltungskostenquote im Bereich der PKV beschreibt, wie hoch die Kosten der Vertragsverwaltung einer Krankenversicherungsgesellschaft sind.
- Verwendungsquote
- Die Überschussverwendungsquote zeigt an, in welchem Umfang der wirtschaftliche Gesamterfolg an die Versicherten weitergegeben wird.
- Vollversicherung
- Die private Krankheitskosten-Vollversicherung kann sich aus Bausteintarifen oder Kompakttarifen zusammensetzen.
- Vorsorgeversicherungen für Berufs- und Dienstunfähigkeit
- siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung
- Vorversicherung
- Als Vorversicherung wird diejenige Krankenversicherung bezeichnet, die durch einen neuen Krankenversicherungsvertrag ersetzt wird.
- VSt
- Beiträge zu Schadens- und Unfallversicherungen unterliegen der Versicherungsteuer, wobei der Versicherungssteuer-Satz seit dem 1.1.2007 19 Prozent beträgt .
- Wahlleistungen
- Wahlleistungen sind Leistungen im Krankenhaus, welche der Patient im Krankenhaus als zusätzliche Leistungen zu den allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen kann.
- Wartezeiten
- Bei der privaten Krankenversicherung sind zu Beginn der PKV Wartezeiten zu beachten.
- Wehrpflicht
- Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende und Teilnehmer an Wehrübungen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund.
- Widerrufsrecht
- Für alle Versicherungsverträge, die seit dem 1.1.1991 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt gilt ein Widerrufsrecht.
- Widerspruchsrecht
- Der Versicherungsnehmer hat gemäß §5 a VVG ein Widerspruchsrecht.
- Überschussbeteiligung
- Der Begriff Überschussbeteiligung beschreibt die entsprechend VAG vorgesehene Beteiligung der Versicherungsnehmer am Überschuss der privaten Krankenversicherung.
- Zahlungsverzug
- Wenn ein Zahlungsverzug in der privaten Krankenversicherung durch Nichtzahlung der Beiträge zur PKV entsteht, so kann der Versicherer das Mahnverfahren nach § 39 VVG einleiten.
- Zillmerung
- Zillmerung ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik und beschreibt die Umlage der Abschlusskosten auf die ersten Versicherungsjahre einer Lebensversicherung.
- Zusatzkrankenversicherung
- Siehe Krankenzusatzversicherung
- Zusatzversicherung
- Eine Zusatzversicherung bietet im Rahmen einer Renten- oder Lebensversicherung die Möglichkeit zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einzuschliessen.
- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- Seit dem 1. Januar 2004 müssen alle GKV-versicherten für alle medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Zuzahlungen leisten.
- Änderung der AVB
- Die AVB (oder auch Allgemeinen Versicherungsbedingungen) können angepasst werden.
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Stand: 15.05.2008
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