Stichwortverzeichnis Versicherung
- 3 Jahres Frist
- Die 3 Jahres Frist besagt, dass sich Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erst dann in der PKV versichern können, wenn das Einkommen drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
- Abdingung
- Die Abdingung kann als ein Abrechnungsvertrag zwischen Behandler und Patienten umschrieben werden. Die Abdingung basiert auf der jeweils gültigen GOÄ beziehungsweise GOZ.
- Ablaufleistung
- Die Ablaufleistung der kapitalbildenden LV oder Rente ist der Gesamtbetrag, der zum Vertragsende des Versicherung an den Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten überwiesen wird.
- Abschlusskosten
- Abschlusskosten sind einmalige Aufwendungen des Versicherers bei Vertragsabschluss. Dazu zählen beispielsweise Provisionen etc..
- Abschlusskosten Krankenversicherung
- Die Abschlusskosten in der privaten Krankenversicherung, sprich Provisionen des Vertriebes, die Verwaltungskosten des Versicherers etc., entstehen sobald der Antrag bei der Gesellschaft eingeht.
- Abschlusskostenquote
- Die Abschlusskostenquote setzt die Abschlusskosten ins Verhältnis zu den Beitragseinnahmen.
- Abschlussprovision
- Die Abschlussprovision steht dem Vermittler für die Vermittlung des Geschäftsabschlusses zu.
- Absicherung für den Sterbefall
- Eine Absicherung für den Sterbefall ist zur Hinterbliebenenversorgung sinnvoll.
- Abtretung
- Die Abtretung beschreibt die Übertragung einer Forderung auf einen weiteren Gläubiger.
- Akupunktur
- Die Akupunktur kommt aus der traditionellen chinesischen Medizin und wird bei Privatpatienten durch die PKV zumeist erstattet.
- Alkoholklausel
- Die Alkoholklausel aus den Tarifbestimmungen MB/KT94 sichert die Krankentagegeld-Versicherung gegen Leistungen aufgrund Alkoholmissbrauchs ab.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) standardisieren die Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag.
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Die medizinisch indizierten Leistungen und Behandlungen im Krankenhaus werden als Allgemeine Krankenhausleistungen bezeichnet.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Die AVB regeln die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag für alle Vertragsbeteiligten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen kapitalbildende Lebensversicherung
- Für die 'klassische' kapitalbildende Lebensversicherung gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung.
- Altersarmut
- In Deutschland steigt die Zahl der älteren Menschen, die den eigenen Lebensunterhalt aufgrund zu geringer Renten nicht mehr bestreiten können.
- Altersvorsorge
- Eine zusätzliche Altersvorsorge soll den eigenen Lebensstandard im Rentenalter sichern.
- Altersvorsorgeversicherung
- Eine Altersvorsorgeversicherung baut eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter auf und beugt somit der drohenden Altersarmut vor.
- Alterungsrückstellung
- Die Alterungsrückstellung der PKV wird von den Versicherungsgesellschaften für zukünftige Beitragssteigerungen zurückgelegt und soll etwaige Beitragsanpassungen der älteren Versicherten abfangen.
- Alterungsrückstellungsquote
- Die Alterungsrückstellungsquote in der privaten Krankenversicherung ist eine Kennzahl, die das Verhältnis von Alterungssrückstellungen zu Beitragseinnahmen darstellt.
- Ambulante Behandlung
- Die ambulante Behandlung ist die medizinische Versorgung und Therapie durch einen Arzt in dessen Praxis oder in der Wohnung des Patienten.
- Ambulante Ergänzungsversicherung
- Die ambulante Ergänzungsversicherung vervollständigt den Schutz der GKV und bietet dabei Leistungen und Erstattungen an, die von der GKV nicht mehr übernommen werden.
- Anfechtung
- Anfechtung bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen den Versicherungsvertrag für nichtig erklärt, d.h. der Vertrag kommt nicht in der Form zustande und es werden auch kein Versicherungsschutz gewährt.
- Angeborene Leiden
- Wenn eine Kindernachversicherung für den Nachwuchs von privat Krankenversicherten gemacht wird, so werden angeborene Leiden ohne Risikozuschläge mitversichert. Dafür gelten allerdings gewisse Fristen.
- Anlassbezogenheit
- Dokumentationen des Beratungsgesprächs sind nur dann anzufertigen, wenn die schwierige persönliche Situation des Kunden es erfordern.
- Annahme
- Mit der Annahme eines Antrages erklärt sich die Versicherungsgesellschaft einverstanden das zu versichernde Risiko zu übernehmen.
- Annahmeerklärung
- Die Annahmeerklärung ist die Bestätigung der Versicherung, dass der Antrag zu den genannten Konditionen angenommen wird.
- Annexvertrieb
- Annexvertriebe sind Gewerbetreibende, die neben dem eigentlichen Hauptgewerbe als zusätzliche Dienstleistung zusätzlich zu den eigenen Produkten auch Versicherungen anbieten. Ein gutes Beispiel ist das Reisebüro.
- Anrechnungsbetrag
- In der PKV beschreibt der Anrechnungsbetrag die Summe der bereits angesparten Alterungsrückstellung in einem Krankenversicherungsvertrag.
- Anschlussheilbehandlung
- Anschlussheilbehandlungen sind Rehabilitationsmaßnahmen, die im direkten Anschluss an eine stationäre Therapie stattfinden und zur Gesundung des Patienten dienen.
- Anthroposophische Medizin
- Bei der anthroposophischen Medizin werden neben Geisteswissenschaften auch die Schulmedizin zu einer Heilmethode kombiniert.
- Antrag Ablehnung
- Das Versicherungsunternehmen kann jederzeit einen Antrag ablehnen. Dafür können sowohl wirtschaftliche als auch versicherungstechnische Gründe geben.
- Anzeigepflicht
- Die Anzeigepflicht hilft der Versicherungsgesellschaft das zu versichernde Risiko einzuschätzen und zu kalkulieren.
- Arbeitgeberbescheinigung
- Die Arbeitgeberbescheinigung dient als Nachweiß über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags der privaten Krankenversicherung.
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass die Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall vorübergehend eingeschränkt ist.
- Arglistige Täuschung
- Arglistige Täuschung im Versicherungsantrag kann zur Anfechtung des Vertrages führen.
- Arzneimittel
- Arzneimittel dienen der Prävention, Heilung und Linderungen von Krankheiten und Beschwerden.
- Ausbildungsversicherung
- Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, mit der die Ausbildung eines Kindes finanziell abgesichert werden kann.
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Die Auslandsreise-Krankenversicherung trägt die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland.
- Basistarif
- Der Basistarif wird zum 1.1.2009 in der privaten Krankenversicherung eingeführt und ersetzt den bis dahin gültigen Standardtarif.
- Beispielrechnung
- Als Beispielrechnung wird die Hochrechnung zur Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung bezeichnet.
- Beitrag
- Als Beitrag wird die zu zahlende Prämie für den gewünschten Versicherungsschutz bezeichnet.
- Beitragsanpassung
- Beitragsanpassungen sind ein notwendiges Übel in der privaten Krankenversicherung.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Verdienstgrenze in der Sozialversicherung.
- Beitragsdepot
- Als Beitragsdepot wird ein Guthabenkonto bei einer Versicherungsgesellschaft, das eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung bedient, bezeichnet.
- Beitragsrückerstattung
- Beitragsrückerstattung bezeichnet eine jährliche Rückzahlung von nicht verbrauchten Sicherheitsreserven.
- Beitragssatz
- Der Beitragssatz bezeichnet den prozentualen Anteile des Gehaltes, der an die Sozialversicherung bezahlt wird.
- Beleihung
- Das Policendarlehen ist eine Alternative zur Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung, wenn finanzielle Engpässe auftreten.
- BEMA
- Die zahnärztlichen Leistungen werden in der GKV anhand des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen abgerechnet.
- Berufskrankheitenverordnung
- Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) (Fassung vom 31.10.1997) ist vom Grundsatz her ein Verzeichnis der anerkannten Berufskrankheiten.
- Berufsunfähigkeit
- Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn dem ausgeübte Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr nachgegangen werden kann.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient zum finanziellen Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
- Betriebliche Altersversorgung
- Die Aufgabe der Betrieblichen Altersversorgung ist die Ergänzung der privaten Vorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung aller Arbeitnehmer.
- Betriebliche Altersvorsorge
- Die Betriebliche Altersvorsorge umfasst alle fünf Durchführungswege, wie zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds.
- Betriebskennzahlen
- Umgangssprachlich wird der Kennzahlenkatalog des PKV Verbandes auch als Betriebskennzahlen bezeichnet.
- Betriebskrankenkasse
- Online Vergleichsrechner für die gesetzliche Krankenkassen
- Betriebskrankenkassen
- Infos und Online Vergleichsrechner für die gesetzliche Krankenversicherungen
- Bezugsrecht
- In der Lebensversicherung legt das Bezugsrecht die Person fest, die zum Empfang von Leistungen aus der Lebensversicherung berechtigt ist.
- Bruttoprämie
- Die Bruttoprämie einer Versicherung berechnet sich aus der Nettoprämie und den in den Beiträgen beinhalteten Sicherheitsreserven.
- BU
- BU bezeichnet entweder die Berufsunfähigkeit oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Deckungskapital
- Das Deckungskapital ist ähnlich wie beim Sparbuch, das angesparte Kundenguthaben in der Lebens- oder Rentenversicherung.
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterter Dienstunfähigkeitsklausel, d.h. auch das Risiko der Beamten dienstunfähig zu werden ist mit versichert.
- Direktversicherung
- Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der Entgelt in eine Altersversorgung umgewandelt wird.
- Direktzusage
- Die Pensionszusage bietet den Arbeitgebern eine Möglichkeit Führungskräften eine zusätzliche steuerlich begünstigte Altersversorgung zu bieten
- Dynamik
- Die Dynamik bietet dem Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung oder BU- bzw. Rentenversicherung die Möglichkeit einer Leistungserhöhung ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung.
- EBM
- Der EBM oder Einheitliche Bewertungsmaßstab dient der Abrechnung der Leistungen von Vertragsärzte an Krankenkassenpatienten.
- Ehegattennachversicherung
- Bei Eheschließung bietet die Ehegattennachversicherung die Möglichkeit, den Ehepartner auch in der privaten Krankenversicherung zu versichern, ohne dass allgemeine oder besondere Wartezeiten zu beachten sind.
- Eigenkapitalquote
- Eigenkapitalquote
- Einmalbeitrag
- Der Einmalbeitrag ist eine sehr interessante Möglichkeit, um eine sofort beginnenden Rente zu erhalten.
- Eintrittsalter
- Das Eintrittsalter berechnet sich zumeist Versicherungsbeginn abzüglich Geburtsjahr.
- Erstprämie
- Die Erstprämie ist der erste zu zahlende Beitrag für eine neu abgeschlossene Versicherung.
- Erwerbsminderungsrente
- Die Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch die Erwerbsminderungsrente im Jahr 1999 ersetzt.
- Erwerbsunfähigkeit
- Das Risiko der Erwerbsunfähigkeit kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden.
- Festbetrag
- Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Ausgaben für Medikamente auf Festbeträge begrenzt.
- Folgeprämie
- Nach der Zahlung der Erstprämie einer Versicherung werden die weiteren fällig werdenden Beiträge mit Folgeprämie bezeichnet.
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet zum einen eine Versicherungsleistung für den Todesfall an und legt gleichzeitig den Sparanteil des Beitrags in Wertpapiere an. Damit ist eine Teilnahme an der Entwicklung der Kapitalmärkte mit den damit verbundenen Gewinnchancen sichergestellt.
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der privaten Rentenversicherung, in der die Beiträge der Versicherten nicht festverzinsliche Anlagen investiert, sondern in Investmentfonds.
- Formeller Versicherungsbeginn
- Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsvertrages durch den Versicherer.
- Freie Heilfürsorge
- Die freie Heilfürsorge ersetzt die 'normale' Krankenversicherung bei Zeit- oder Berufssoldaten.
- Gebrauchte Lebensversicherungen
- Gebrauchte Lebensversicherungen sind eine sehr lukrative Geldanlage.
- Gebührenordnung
- Abrechnungen von ärztlichen Leistungen bei privat Krankenversicherten werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt.
- Gebührenordnung Zahnärzte
- Bei Privatpatienten wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Grundlage für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen herangezogen.
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Seine erbrachten Leistungen rechnet der Heilpraktiker auf Grundlage des Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH 85) ab.
- Gemischte Krankenanstalten
- Gemischte Krankenanstalten erbringen nicht nur normale Krankenhausleistungen sondern bieten auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen an..
- Generationenvertrag
- Die Leistungserbringung in der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem Generationenvertrag.
- Gerichtsstand
- Um eine Klage gegen die Krankenversicherung einreichen zu können ist zumeist erst die Frage nach dem Gerichtsstand zu klären.
- Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
- Die Gesellschafter - Geschäftsführer Versorgung bietet sehr interessante Möglichkeiten für die Unternehmen.
- gesetzliche Krankenkasse
- Die gesetzlichen Krankenkassen bieten den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang in der Krankenversicherung.
- gesetzliche Krankenversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung.
- gesetzliche Unfallversicherung
- Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) leistet für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und versucht die Versicherten durch geeignete Maßnahmen vor diesen Risiken zu schützen.
- Gesundheitsfonds
- Der Gesundheitsfonds soll die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung reformieren.
- Gesundheitsprüfung
- Eine Gesundheitsprüfung hilft dem Versicherungsunternehmen das Versicherungsrisikos des Antragstellers oder der versicherten Person zu beurteilen.
- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Das GKV-WSG ist der offizielle Name der Gesundheitsreform 2007, die das deutsche Gesundheitswesen mit großen Veränderungen beglückt hat.
- Heilmittel
- Heilmittel sind am einfachsten mit der Bezeichnung physikalische Anwendung zu umschreiben.
- Hilfsmittel
- Mit Hilfsmitteln entsprechend den Vorschriften der GKV kann der Patient einen gesundheitliches Defizit ausgleichen.
- Härtefallregelung
- GKV-Versicherte müssen nur Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze leisten. Danach greift die Härtefallregelung.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Wer als Arbeitnehmer unter der JAEG verdient ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
- Kassenärztliche Vereinigungen
- Wer als Arzt oder Psychotherapeut Krankenkassenpatienten behandeln möchte, benötigt dafür die Zulassung durch eine Kassenärztliche Vereinigung (KV).
- Kennzahlenkatalog
- Der Kennzahlenkatalog ermöglicht dem Verbraucher einen Einblick in die wirtschaftliche Beschaffenheit des einzelnen Versicherungsunternehmens zu nehmen. Anhand der historischen Daten des Kennzahlenkatalogs kann der Kunde auch die tendenzielle Entwicklung ersehen.
- Kindernachversicherung
- Kindernachversicherung beinhaltet den vollständigen Versicherungsschutz für das neugeborene Kind, ohne dass Wartezeiten zu beachten sind.
- Klassische Lebensversicherung
- Die klassische Lebensversicherung ist eine gemischte Lebensversicherung, sowohl der Todesfall als auch der Bereich der Altersversorgung ist mit versichert.
- Klinik Card Versichertenkarte
- Die Klinik-Card ist die Bestätigung der Krankenversicherung darüber, dass Versicherungsschutz besteht und dem Behandler die Kosten erstattet werden.
- Kontrahierung
- Der Kontrahierungszwang verpflichtet die private Krankenversicherungswirtschaft einen Antrag auf eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung und etwaige Risikozuschlage anzunehmen.
- Kostenübernahmeerklärung
- Die Kostenübernahmeerklärung bestätigt dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus, dass die Behandlungskosten durch die Krankenversicherung getragen werden.
- Krankenhaus
- Ein Krankenhaus ist als Einrichtung zur ambulanten, teilstationären und stationären Behandlung von kranken und hilfebedürftigen Menschen zu umschreiben.
- Krankenhaustagegeld
- Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet für jeden Tag der medizinisch notwendigen stationären Behandlung den vertraglich vereinbarten Tagessatz.
- Krankenkasse
- Die Krankenkassen sind ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland.
- Krankenkassen Beitragssätze
- Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die Beitragsforderung an ihre Mitglieder anhand der am jeweils zum 1.7. jeden Jahres festgelegten Beitragssätzen.
- Krankenkassenbeitrag
- Der Krankenkassenbeitrag stellt die Forderung der Krankenversicherung an die Mitglieder dar.
- Krankenkassensätze
- Beachten Sie hierfür auch Krankenkassen Beitragssätze.
- Krankenkassentarife
- Krankenkassentarife sind im Rahmen der GKV vorgegeben anhand des SGB. Im Bereich der PKV sind die Kombinationsmöglichkeiten sehr flexibel.
- Krankenkassenvergleich
- Ein Krankenkassenvergleich ist sinnvoll, um nicht nur die preisgünstigste Krankenkasse sondern auch die leistungsstärkste Krankenkasse zu finden.
- Krankentagegeld-Versicherung
- Eine Krankentagegeldversicherung sichert den eigenen Lebensstandard bei längerer Krankheit und einhergehender Arbeitsunfähigkeit.
- Krankenversicherung
- Eine Krankenversicherung bietet die Übernahme des Kostenrisikos im Gesundheitsbereich.
- Krankenversicherung Beamte
- Beamte erhalten Leistungen für die Gesundheitsvorsorge von der Beihilfestelle und erhalten die Restkosten von der privaten Krankenversicherung erstattet.
- Krankenversicherung DO-Angestellter
- Der DO-Angestellte ist ein Arbeitnehmer, der wie ein Beamter in der Krankenversicherung zu sehen ist.
- Krankenversicherungspflicht
- Die Krankenversicherungspflicht legt fest, wer sich in der privaten Krankenversicherung versichern kann oder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben muss.
- Krankenversicherungsvergleich
- Ein Krankenversicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit eine Krankenversicherung mit optimalen Preis-/Leistungsverhältnis zu finden.
- Krankenversicherungsvertrag
- Der juristische Grundstein für die Krankenversicherung zwischen den Vertragsparteien ist der Krankenversicherungsvertrag, ein Vertrag des bürgerlichen Rechtes.
- Krankenzusatzversicherung
- Eine Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen eine Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so daß Sie praktisch ohne weitere finanzielle Belastung die optimale Gesundheitsversorgung angedeien lassen können.
- Krankheitskostenvollversicherung
- Eine private Krankheitskostenvollversicherung übernimmt die anfallenden Krankheitskosten, analog zur gesetzlichen Krankenkasse.
- Krankheitskostenzusatzversicherung
- Eine Krankheitskostenzusatzversicherung stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung dar.
- Kuren
- Kuren werden nach einer akuten Erkrankung zur Genesung oder auch für die Propylaxe verordnet.
- Kurortklausel
- Die Kurortklausel in der PKV befreit die Krankenversicherung von der Leistungspflicht für ambulante Behandlungen in einem Kurort oder Heilbad.
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Der Versicherungsnehmer kann seine Krankenversicherung aus unterschiedlichen Anlässen kündigen.
- Kündigung wegen Beitragsanpassung
- Aufgrund einer Beitragsanpassung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Kündigungsrücknahme
- Die Kündigungsrücknahme ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und auf Antrag durch den Versicherungsnehmer möglich.
- Lebensversicherung
- Die Lebensversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit eine Altersversorgung aufzubauen und auch gleichzeitig Ihre Hinterbliebenen zu versorgen.
- Leistungsquote
- Die Leistungsquote in der PKV sagt aus, wie viel der Versicherte direkt oder indirekt von seinen Beiträgen wieder zurück erhält.
- Materieller Versicherungsbeginn
- Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt ab dem die Versicherung Leistung für eintretende Schäden erbringt.
- Medikamente
- Medikamente
- Morbidität
- Grundsätzlich kann man die Morbidität als Gesundheitsindikator bestimmter Bevölkerungsgruppen bezeichnen.
- Musterbedingungen MB KK 94
- Die Musterbedingungen (MB/KK 94) sind Vertragsgrundlage in der privaten Krankenversicherung.
- Mutterschutz Gesetzliches Beschäftigungsverbot
- Das Mutterschutzgesetz beinhaltet ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen in den letzten sechs Wochen der Schwangerschaft.
- Negativliste für Arzneimittel
- Mit der Veröffentlichung der Negativliste für Arzneimittel sind die gesetzlichen Krankenkassen von der Leistung für bestimmte Medikamente und Arzneien befreit.
- Negativliste für Hilfsmittel
- Die Negativliste für Hilfsmittel ist eine Auflistung von Hilfsmitteln, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr leisten muss.
- Nettoverzinsung
- Die Kennzahl Nettoverzinsung spiegelt die Einkünfte der Versicherungen aus den eigenen Kapitalanlagen wider.
- Obliegenheiten
- Die Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Versicherungsvertrag.
- Obliegenheiten Beispiele
- Einige Obliegenheiten, die beispielsweise mit Antragsstellung einer Versicherung auf den Versicherungsnehmer zukommen.
- Ombudsmann
- Der Ombudsmann soll eine unabhängige Schlichtung bei Streitigkeiten aufgrund eines Versicherungsverhältnis sorgen.
- Ordentliche Kündigung
- Kündigungen eines Versicherungsvertrages sind einmal ordentlich und außerordentlich möglich.
- Pensionsfonds
- Pensionsfonds sind ein Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
- Pensionskasse
- Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der bAV.
- Pflegebedürftigkeit
- Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung.
- Pflegegutachten
- Ein Pflegegutachten dient zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Patienten und wird durch einen Gutachter erstellt.
- Pflegekassen
- Pflegekassen sind die Leistungserbringer in der Sozialen Pflegeversicherung und zeitgleich die Träger der sozialen Pflegeversicherung.
- Pflegestufe
- Eine Pflegestufe wird dem Pflegebedürftigen aufgrund des Gutachtens zugestanden. Dieses Gutachten ist Grundlage für die Erlangung einer Pflegestufe.
- PKV-Verband der privaten Krankenversicherung
- Die zentrale Organisation der privaten Krankenversicherungswirtschaft ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).
- Portabilität
- Protabilität bedeutet die Mitnahme von angesparten Rückstellungen zu einer neuen Versicherung. Wichtig ist die bei der PKV oder auch der betrieblichen Altersvorsorge.
- private Krankenkasse
- Finden Sie hier Informationen unter private Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Nur wer über die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung verdient kann aus der GKV in die private Krankenversicherung wechseln.
- private Krankenvollversicherung
- Weitere Ausführungen erhalten Sie unter private Krankenversicherung.
- private Krankenzusatzversicherung
- Sie finden ausführliche Informationen unter Krankenzusatzversicherung
- private Pflegeversicherung
- Die private Pflegeversicherung ist für alle privat Krankenvoll-Versicherten laut SGB XI eine Pflichtversicherung.
- Private Rentenversicherung
- Die private Rentenversicherung dient zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, um den Lebensstandart auch im Alter erhalten zu können.
- private Zusatzkrankenversicherung
- Sie finden ausführliche Informationen unter Krankenzusatzversicherung
- Rehabilitation
- Die Rehabilitation dient zur Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall.
- Rentenversicherung
- Siehe auch Private Rentenversicherung
- RfB-Quote
- Die RfB-Quote zeigt auf, wieviele Rückstellungen der Versicherer im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen für Beitragsentlastungen gebildet hat.
- Riester-Rente
- Die Riester-Rente ist ein private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird
- Risikostrukturausgleich
- Risikostrukturausgleich
- Risikozuschlag
- Risikozuschläge sind das Ergebnis der Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung einer Krankenversicherung.
- Rückdeckungsversicherung
- Die Rückdeckungsversicherung dient dazu, das Bilanzierungsrisiko bei einer Pensionszusage aus dem Unternehmen auszulagern.
- Rückdeckungsversicherung zur Direktzusage
- siehe auch Rückdeckungsversicherung
- Rückdeckungsversicherungen
- Mehr Infos erhalten Sie unter Rückdeckungsversicherung
- Rückversicherung
- Die Rückversicherung soll Versicherungsgesellschaften gegen das finanzielle Risiko aus einem versicherten Einzelrisiko absichern.
- Rürup-Rente
- Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente auch noch die staatlich geförderte Basisrente, besser bekannt unter der Bezeichnung Rürup-Rente.
- Sachleistungsprinzip
- Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt die Leistungen in der Krankenversorgung nach dem Sachleistungsprinzip.
- Sachversicherung
- Unter Sachversicherung versteht man die Versicherungsarten, welche dem Versicherungsschutz von Sachen und Werten und der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken dienen.
- Sanatorium
- Der Begriff Sanatorium (Heilanstalt) ist ein anderer Terminus für Kurklinik oder ein Kurbad
- Sanatoriumsbehandlung
- Eine Sanatoriumsbehandlung ist von der therapeutischen Ausrichtung ähnlich einer Kur zu sehen.
- Schadenminderungspflicht
- Der Schadenminderungspflicht muss im Schadensfall Folge geleistet werden.
- Schadenquote
- Die Schadenquote verdeutlicht, wie groß der Anteil der Beitragseinnahmen einer Versicherung direkt in Schadenszahlungen verwendet werden.
- Schadenrichtlinie
- Die Schadenrichtlinie gibt vor, in welchem rechtlichen Rahmen die einzelne Versicherungsgesellschaft sich bewegen darf.
- Schadensregulierung
- Die Schadensregulierung umfasst den Vorgang im Schadensfall von der Feststellung des Versicherungsfalls bis hin zur Leistungszahlung.
- Selbstbeteiligung
- Die Selbstbeteiligung legt vertraglich die Zuzahlung fest, die der Versicherte im Fall der Fälle, sprich wenn Leistungen anfallen, selbst zu zahlen hat.
- Selbstständige Tätigkeit
- Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn der überwiegende Teil der Arbeitskraft durch die selbstständige Tätigkeit beansprucht wird.
- Solidaritätsprinzip
- Vom Solidaritätsprinzip wird in der der Sozialversicherung gesprochen und umschreibt das Leistungsprinzip in der Sozialversicherung in Deutschland.
- Solvabilität
- Unter dem Begriff Solvabilität ist das Verhältnis zwischen den Beitragseinnahmen, dem Aufkommen von Schäden und dem Eigenkapital einer Versicherungsgesellschaft zu verstehen.
- Soziale Pflegeversicherung
- Die Soziale Pflegeversicherung wird ausgelöst, sobald jemand in der Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied wird. Dies ist rechtlich im Sozialgesetzbuch XI festgehalten.
- Sozialgesetzbuch
- In dem einzelnen Sozialgesetzbuch (SGB) wird die Vielzahl von unterschiedlichen Sozialversicherungsgesetzen zusammengefasst.
- Sozialstation
- In Sozialstationen werden soziale und pflegerische Dienste durch Fachkräfte auf regionaler und lokaler Ebene angeboten .
- Sozialversicherung
- Die Sozialversicherung gliedert sich zwischen den einzelnen Versicherungszweigen nach dem Sozialgesetzbuch auf.
- Sozialversicherungsabkommen
- Als Sozialversicherungsabkommen wird der Vertrag zweier Sozialversicherungsträgern aus unterschiedlichen Nationen bezeichnet. In dem Sozialversicherungsabkommen werden die Leistungen für die Angehörigen des jeweils anderen Sozialversicherungsträger zugesagt.
- Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungsträger erbringen vom Grundsatz her Leistungen der sozialen Sicherheit.
- Sparanteil
- Als Sparanteil wird der Teil des Beitrags der PKV bezeichnet, welcher zur Beitragssenkung im Alter angespart wird.
- Spartentrennung
- Die Spartentrennung bedeutet, dass Versicherungsunternehmen die Versicherungszweige wirtschaftlich trennen müssen
- Standardtarif
- Standardtarife sind in der privaten Krankenversicherung zwingend vorgeschrieben und entsprechen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse.
- Standardversicherung für Rentner
- Wenn sich ein Rentner oder Pensionär in dem noch bis Jahreswechsel 2009 in dem bis dahin geöffneten Standard versichert so versteht man darunter im Fachjargon die Standardversicherung für Rentner.
- Stationäre Zusatzversicherung
- Die private Krankenversicherung bietet den gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit sich in der stationären Versorgung privatärztliche Behandlung und eine gesonderte Unterbringung angedeihen zu lassen.
- Sterbegeld
- Mit unserem Vergleich für Sterbegeldversicherungen finden Sie schnell und online die besten Sterbegeldversicherungen.
- Sterbegeldversicherung
- Die Sterbegeldversicherung dient dazu, das finanzielle Risiko einer Beerdigung zu versichern.
- Sterbegeldversicherungen
- siehe auch Sterbegeldversicherung
- Subsidiarität
- Die Subsidiarität bestimmt, welcher Leistungsträger zuerst in Anspruch genommen wird und welche Reihenfolge bei der Inanspruchnahme der weiteren Leistungsträger befolgt wird.
- Tarif
- In einem Tarif werden die detaillierten Leistungen einer Versicherungsart, gegliedert nach den versicherten Risiken, festgehalten.
- Tarifwechsel
- Tarifwechsel ist der hausinterne Wechsel von Versicherungstarifen. Üblich ist dies im Rahmen der privaten Krankenversicherung
- Technischer Beginn
- Der technische Beginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer zur Beitragszahlung der Prämien für die Versicherung verpflichtet ist.
- Teilstationäre Behandlung
- Patienten die sich unter 24 Stunden im Krankenhaus in stationärer Heilbehandlung befinden, unterziehen sich einer teilstationäre Therapie.
- Unfall
- Die Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 99) sprechen von einem Unfall, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen bleibende, unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Dies nennt man auch die PAUG Formel.
- Unterhaltssicherung
- Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) regelt die Unterhaltspflicht der Bundesrepublik gegenüber von Wehrpflichtigen und deren Familienangehörigen.
- Verbandmittel
- Verbandmittel sind in der PKV medizinische Produkte, die hauptsächlich zur akuten und präventiven Versorgung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen.
- Verbraucherinformation
- Die Verbraucherinformationen müssen seit dem 1. Januar 1995 zusammen mit den Versicherungsbedingungen bereits beim Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
- Vergleich Krankenversicherung
- weitere Informationen erhalten Sie unter Krankenversicherungsvergleich.
- Vergleich Private Krankenversicherungen
- siehe auch Krankenversicherungsvergleich
- Vermittler
- Vermittler sind alle Personen, die Versicherungsverträge vertreiben und auch die notwendigen Erlaubnis entsprechend Versicherungsvermittlungsverordnung haben.
- Vermittlungsagent
- Unter dem Vermittlungsagent ist der Versicherungsvermittler anzusiedeln, welcher von der Versicherungsgesellschaft allerdings nicht mit einer Abschlussvollmacht ausgestattet wurde.
- Versicherer
- Unter dem Begriff Versicherer versteht man ein Versicherungsunternehmen oder eine Versicherungsgesellschaft.
- Versicherte Person
- Die Versicherte Person ist berechtigt Leistungen aus einem Versicherungsvertrag zu erhalten. Die Versicherung trägt das Kostenrisiko der versicherten Person.
- Versichertenkarte
- Die Versichertenkarte dient dem gesetzliche krankenversicherten Patienten als Nachweis für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Versicherungen Berufsanfänger
- Da Berufsanfänger noch praktisch keine Leistungen von den gesetzlichen Versicherungen erhalten, ist es sinnvoll die Bereiche Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Altersversorgung privat zu versichern.
- Versicherungsagent
- Der Versicehrungsagent ist ein selbstständiger Handelsvertreter entsprechend § 84 HGB.
- Versicherungsanstalten
- Die Sozialversicherung gliedert sich in die verschiedenen Versicherungsanstalten. Dazu gehören die gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung.
- Versicherungsaufsicht
- Die Versicherungswirtschaft unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin genannt.
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Im Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG, ist die Aufsicht in Deutschland über die Versicherungsunternehmen geregelt.
- Versicherungsbeginn
- Im Begriff Versicherungsbeginn sind drei unterschiedliche Zeitpunkte im Zusammenhang mit dem Beginn einer Versicherung beinhaltet.
- Versicherungsbestand
- Der Versicherungsbestand einer Versicherungsgesellschaft ist die Summe aller Versicherungsverträge.
- Versicherungsfachmann
- Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) ist die Mindestqualifikation für Versicherungsvertreter im Versicherungsvertrieb.
- Versicherungsfall
- Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung nach einem Unfall oder einer Krankheit.
- Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote
- Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg eines Versicherungsunternehmen wider.
- Versicherungsmakler
- Der Versicherungsmakler übernimmt die Vermittlung von Versicherungsverträgen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Man kann den Versicherungsmakler als Handelsmakler bezeichnen.
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Ein versicherungsmedizinischer Zuschlag wird vereinbart, sobald die Risikobeurteilung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko in der privaten Krankenversicherung sieht.
- Versicherungsnehmer
- Der Versicherungsnehmer ist eine Partei des Versicherungsvertrages und somit direkter Anspruchsteller an das Versicherungsunternehmen.
- Versicherungsperiode
- Entsprechend des §9 VVG ist die Versicherungsperiode der Zeitraum, nach welchem die zu zahlenden Prämien berechnet werden.
- Versicherungspflicht Azubis
- Wenn nach dem Berufsbildungsgesetz eine Ausbildungsstelle aufgenommen wird, so sind die Auszubildenden versicherungspflichtig.
- Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern
- Arbeitnehmer sind zumeist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, ausser es werden bestimmte Kriterien für die Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllt.
- Versicherungspflicht bei Rentnern
- Rentner sind während des Bezugs einer gesetzlichen Rente in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtig.
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Die Versicherungspflicht für Studenten wird ausgelöst, sobald ein Studium an einer Hochschule aufgenommen wird.
- Versicherungspflicht GKV
- Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind vom Grundsatz her versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Versicherungspflicht Praktikanten
- Für Praktikanten gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine speziell geregelte Versicherungspflicht.
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung definiert, ob sich ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss oder nicht.
- Versicherungsschein
- Die Police oder Versicherungsschein genannt wird bei Vertragabschluss und Annahme des Antrags dem Versicherungsnehmer durch das Versicherungsunternehmen ausgestellt.
- Versicherungsschutz
- Der Versicherungsschutz umfasst die vertraglich festgehaltenen Leistungsaussagen der Versicherungsgesellschaft. Im Gegenzug zu dem gewährten Versicherungsschutz stehen natürlich die Pflichten der Kunden wie beispielsweise die Zahlung der Versicherungsprämien.
- Versicherungsunternehmen
- Jedes Unternehmen, das gewerblich Versicherungsgeschäft betreibt wird unter dem Begriff Versicherungsunternehmen zusammengefasst. Als rechtlicher Rahmen gilt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
- Versicherungsvermittler
- Der Begriff Versicherungsvermittler umfasst die gängigen Vertriebswege im Versicherungsgewerbe. Dies geht von dem klassischen Versicherungsvertreter über den Versicherungsmakler bis hin zum Versicherungsberater.
- Versicherungsvertrag
- Mit dem Versicherungsvertrag werden die Rechte und Pflichten sowohl der Versicherung als auch die des Versicherungskundens festgehalten.
- Versicherungsvertragsgesetz
- Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) legt die Rechte und Pflichten sowohl der Versicherungsgesellschaften als auch der Versicherten fest.
- Versicherungsvertreter
- Ein Versicherungsvertreter ist zumeist ein abhängiger Einfirmenverteter nach § 84 HGB. Die berufliche Stellung ist die eines selbstständigen Handelsvertreters.
- Versorgungsempfänger
- Versorgungsempfänger sind Beamte, welche keine Bezüge erhalten sondern vielmehr Pensionen. Dadurch verändert sich in der Beihilfe auch der Anspruch.
- Vertragsarzt Kassenarzt
- Wenn ein Arzt zur Behandlung von sozialversicherten Patienten bevollmächtigt ist, so wird er als Vertragsarzt oder Kassenarzt bezeichnet.
- Vertragsbeginn formeller Beginn
- Unter dem Begriff formeller Beginn oder Vertragsbeginn versteht man im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Vertreter
- Der selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB oder der klassische Versicherungsvertreter wird als Vertreter bezeichnet.
- Verwaltungskosten
- In der PKV zählen u.a. die Personal- und Werbungskosten zu den Verwaltungskosten.
- Verwaltungskostenquote
- Die Verwaltungskostenquote im Bereich der PKV beschreibt, wieviel die Verwaltung der Verträge eines Krankenversicherers in Relation zu der Summe der Beitragseinnahmen kostet.
- Verwendungsquote
- Die Überschussverwendungsquote zeigt die wirtschaftlichen Erfolge einer Versicherungsgesellschaft an.
- Vollversicherung
- Die private Krankheitskosten-Vollversicherung umfasst die drei Leistungsbereiche (ambulant, stationär und dental) und setzt sich entweder aus Bausteintarifen oder Konmpakttarifen zusammen.
- Vorsorgeversicherungen für Berufs- und Dienstunfähigkeit
- siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung
- Vorversicherung
- Die Vorversicherung ist vor allem bei der Anrechnung oder Erlass der Wartezeiten wichtig. Als Vorversicherung bezeichnet man die PKV, welche durch die neu abgeschlossene Krankenversicherung ersetzt wird.
- VSt
- Für Schadens- und Unfallversicherungen gilt seit Januar 2007 ein Versicherungssteuersatz von 19 Prozent. Beiträge für die Lebens- oder Krankenversicherung sind von der Versicherungssteuer ausgenommen.
- Wahlleistungen
- Wahlleistungen werden zusätzlich zu den 'normalen' Krankenhausleistungen erbracht und werden vertraglich mit dem Krankenhaus vereinbart. Die private Krankenversicherung übernimmt, wenn die Wahlleistungen im Rahmen der PKV versichert wurden, die Kosten.
- Wahltarif
- Wahltarife sollen Besserverdienende zum Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung verleiten und bieten dafür Beitragsvergünstigungen an.
- Wartezeiten
- Wartezeiten in der PKV sind als Karenzzeit zu betrachten. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung erst nach einem gewissen Zeitraum in die Leistung eintritt.
- Wehrpflicht
- Während der Wehrpflicht übernimmt die freie Heilfürsorge des Bundes die Kosten im Krankheitsfall.
- Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge ist seit dem 1.Januar 1991 wirksam, wenn der Versicherungsvertrag mindestens ein Jahr läuft.
- Widerspruchsrecht
- Der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss entsprechend §5 a VVG widersprechen.
- Überschussbeteiligung
- Die Überschussbeteiligung definiert die im VAG vorgesehenen Beteiligungen der Versicherungsnehmer an den erwirtschafteten Überschüssen der privaten Krankenversicherung.
- Zahlungsverzug
- Das Mahnverfahren nach §39 VVG kann nur aufgrund eines Zahlungsverzuges eingeleitet werden.
- Zillmerung
- Die Zillmerung ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik, welcher die Umlage der Abschlusskosten auf die ersten Versicherungsjahre einer Lebensversicherung .
- Zusatzkrankenversicherung
- Siehe Krankenzusatzversicherung
- Zusatzversicherung
- Mit einer Zusatzversicherung kann man für die Risiken einer Berufsunfähigkeit Vorsorge treffen.
- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- Seit Anfang 2004 müssen die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten für medizinische Leistungen Zuzahlungen erbringen.
- Änderung der AVB
- Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen durch den Versicherten akzeptiert werden. Der Versicherte hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Auch FINANZtest SPEZIAL empfiehlt "Altersvorsorge im Betrieb"

Mit der staatlichen Förderung lohnt sich betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall. Doch viele verschenken Geld, weil sie vorhandene Angebote nicht nutzen oder weil ihr Betrieb nichts anbietet. Dieses Spezial zeigt Mitarbeitern und Chefs den besten Weg zur Betriebsrente.
Einfach das Anfrageformular ausfüllen und Sie erhalten kompetente Beratung mit Ihrem individuellen Angebot der passenden betrieblichen Altersversorgung.
Stand: 11.02.2012
© versicherungguenstig.com
