Versicherungsanstalten

Versicherungsanstalten

Die Sozialversicherung ist gegliedert in gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung.

Die Versicherungsanstalten oder Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst.Sie gliedern sich in folgende Kassenarten:

Die Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bei folgenden Genossenschaften:

Die bisher zuständigen, regionalen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.10.2005 unter der Firmierung Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst. Die Deutsche Rentenversicherung hat als Träger die gesetzliche Rentenversicherung übernommen.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 13.05.2008
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