Versicherungsbestand
Als Versicherungsbestand bezeichnet man im Versicherungsgewerbe die Summe aller bestehender Versicherungsverträge bei einem Versicherungsunternehmen.
Zumeist wird die Größe des Bestandes an den Beitragseinnahmen, den Versicherungssummen (im Lebensversicherungs-Geschäft) oder anhand der Stückzahlen in der Lebens- und in der Krankenversicherung bemessen.
Der Vermittler erhält neben der Abschlussprovision eine Bestandspflegeprovision oder Folgeprovision aufgrund des Prämienaufkommens des zugeteilten oder erwirtschafteten Bestandes.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsbestand & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Krankenversicherung DO-Angestellter
- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Berufskrankheitenverordnung
- Abdingung
- Annahme
- Nettoverzinsung
- Gerichtsstand
- Subsidiarität
Stand: 13.05.2008
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