Versicherungsfachmann
Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) ist die Mindestqualifikation für Versicherungsvertreter im Versicherungsvertrieb.
Laut der EU-Vermittlerrichtlinie muss jeder, der Versicherungen verkaufen will einen Sachkundenachweis erbringen.
Dieser Sachkundenachweis gilt mit der Ausbildung und dem Abschluss als Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV), der durch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.angeboten wird, erfüllt.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungsfall
- Sozialstation
- Rückdeckungsversicherungen
- Schadensregulierung
- Versicherungsaufsicht
- Versorgungsempfänger
- private Zusatzkrankenversicherung
- Beitragssatz
- Abschlusskosten
- Antrag Ablehnung
Stand: 11.02.2012
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