Versicherungsfachmann




Versicherungsfachmann

Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) ist die Mindestqualifikation für Versicherungsvertreter im Versicherungsvertrieb.

Laut der EU-Vermittlerrichtlinie muss jeder, der Versicherungen verkaufen will einen Sachkundenachweis erbringen.

Dieser Sachkundenachweis gilt mit der Ausbildung und dem Abschluss als Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV), der durch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.angeboten wird, erfüllt.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 11.02.2012
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Versicherungsfachmann (BWV) Mindestqualifikation für den SachkundenachweisVersicherungsfachmann