Versicherungsvertragsgesetz VVG
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der rechtliche Rahmen für den Versicherungsvertrag.
Im VVG ist die Beziehung mit Rechten und Pflichten sowohl des Versicherungsunternehmens als auch das des Versicherungskundens geregelt, wobei sich mit der Neufassung einige gravierende Verbesserungen für den einzelnen Versicherungskunden ergeben haben.
Weiterführende Links:
Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Annahmeerklärung
- Stationäre Zusatzversicherung
- Arzneimittel
- Negativliste für Arzneimittel
- Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote
- Rehabilitation
- Verwendungsquote
- Gerichtsstand
- Sterbegeld
- Spartentrennung
Stand: 16.03.2010
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